Gesundheitskarte als Datenschlüssel Als WZ-Leserservice referierte Agnes Elisabeth Hennecke über elektronische Rezepte

Wuppertal · Zu einem Vortrag über die Leistungen und Grenzen des elektronischen Rezepts (E-Rezept) fand sich jetzt ein Kreis Interessierter in den Räumen der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) ein.

Agnes Elisabeth Hennecke erklärte das E-Rezept.

Foto: Fischer, Andreas

Organisiert hatte die Veranstaltung der Leserservice der Westdeutschen Zeitung (WZ) im Rahmen Reihe „Wir machen Sie digital fit“. Referentin war die Apothekerin und Mitarbeiterin der AOK, Agnes Elisabeth Hennecke.

„Stellen Sie sich vor, wir bekommen Krieg, und es gibt einen völligen Strom-Blackout in Deutschland. Kommen Kranke dann noch an ihre Daten, bekommen sie dann noch ihre Medikamente?“, malte ein Teilnehmer den Teufel an die Wand. Die Ukraine sei auf dem Weg der Digitalisierung schon sehr weit entwickelt und vernetzt gewesen, erläuterte er weiter und gab sich nicht schnell mit den Erklärungen der Referentin zur „Gematik“ zufrieden.

Die Gematik GmbH ist ein Unternehmen, das die Infrastruktur für die elektronische Datenverarbeitung der Gesundheitskarte aufgebaut hat und weiterentwickelt. Sie wurde von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet. Sie erfüllt damit den gesetzlichen Auftrag der Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

„Das Unternehmen arbeitet bereits seit 2004 am Aufbau einer sicheren digitalen Infrastruktur“, versicherte Agnes Elisabeth Hennecke. Die Nutzerdaten seien übrigens nicht, wie oftmals angenommen, auf der Karte selbst gespeichert. „Die elektronische Gesundheitskarte ist quasi nur der Schlüssel zu Ihren persönlichen Daten, die im Gematik-System hinterlegt sind.“

Vorkehrungen für die Aufrechterhaltung der Stromversorgung im Bereich der sensiblen Infrastruktur, zu der auch das Gesundheitswesen und insbesondere der Klinikbetrieb gehört, seien getroffen. Allerdings räumte Hennecke ein, dass es keine hundertprozentige Sicherheit geben könne.

Die Referentin skizzierte den Prozess vom Verschreiben eines Medikamentes in der Arztpraxis bis zur Verfügbarkeit des Präparates zu Hause. „Es ist keine Pflicht, das Rezept digital zu nutzen. Sie können, so hat der Gesetzgeber das entschieden, auch einen Papierausdruck bekommen und diesen in der Apotheke vorlegen“, erklärte sie.

Ohnehin funktioniere das E-Rezept derzeit nur bei klassischen verschreibungspflichtigen Medikamenten. Solche etwa, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Verordnungen oder Hilfsmittel müssen derzeit auch weiterhin mithilfe eines Papierrezeptes verordnet werden.

Ein Gast formulierte seine Sorge, dass mögliche Wechselwirkungen nicht richtig geprüft würden, wenn man seine digitalen Rezepte in unterschiedlichen Apotheken einlöst. Hennecke erläuterte, dass viele Apotheken routinemäßig einen „Interaktionscheck“ durchführten.

Sie ermunterte die Teilnehmenden, sich mit dem Gebrauch von Rezepte-Apps auf ihrem Smartphone zu beschäftigen. „Das ist nicht immer ganz einfach. Es gibt derzeit einen Wildwuchs solcher Apps“, erklärte sie. Dennoch empfahl sie, sich damit auseinanderzusetzen und zu überlegen, ob das E-Rezept mit seinen Vorteilen nicht auch für auf die eigene Situation passe: In der Apotheke Medikamente abholen wie gehabt, zurücklegen lassen und in seiner Wunsch-Apotheke abholen oder gar bestellen und liefern lassen: Das alles seien Vorteile ebenso wie etwa Zeitersparnis, der Online-Service, Folgerezepte ohne weiteren Arztbesuch und ein hohes Maß an Sicherheit.