Angst vor Asbest: Prozess nach Hausabriss am Eckbusch

Angeklagter Chef einer Abbruchfirma weist Vorwurf der unbefugten Beseitigung krebserzeugender Abfälle zurück.

Wuppertal. Das jahrzehntealte Wohnhaus am Eckbusch soll mehrere Jahre leer gestanden haben. Im September 2011 wurde der Altbau abgerissen. Am Dienstag war das Haus für mehrere Stunden noch einmal Thema: Vor dem Amtsgericht mussten sich der Chef eines Abrissunternehmens aus dem Ruhrgebiet und ein langjähriger Mitarbeiter verantworten. Der Vorwurf: unbefugte Beseitigung krebserzeugender Abfälle.

Wer schon einmal einen Altbau saniert oder abgerissen hat, weiß, was das bedeuten kann: Vor Jahrzehnten wurden noch bedenkenlos asbestbelastete Eternitplatten verbaut. So auch an der Fassade jenes Hauses am Eckbusch. Für die Demontage asbesthaltiger Bauelemente gibt es Vorschriften: So sollen die Platten laut der „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS 519) möglichst bruchfrei abgebaut werden, so dass keine asbesthaltigen Fasern in die Umwelt gelangen.

War das auf der Baustelle am Eckbusch anders? Fakt ist: Ein Nachbar von der anderen Straßenseite war im September 2011 der Meinung, die Baustelle sei ein Fall für die Behörden. Nach mehreren Anrufen bei der Stadt habe er schließlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Ansprechpartner gefunden.

Es folgten drei Besuche auf der Abbruchbaustelle. Zwischenzeitlich wurde auch einmal ein Baustopp verhängt. Der hing aber offenbar damit zusammen, dass im Inneren des Hauses unter dem geklebten Teppich ebenfalls belastete Bodenplatten gefunden worden waren — zur Überraschung der Abbruchfirma. Angesichts der Verzögerungen bekannte deren angeklagter Chef am Dienstag vor Gericht: „Da war der Wurm drin.“ Die Vorwürfe der unbefugten Beseitigung wies er aber zurück. Seine Mitarbeiter seien geschult, würden zudem regelmäßig untersucht. Den unter anderem mit entsprechenden Nachweisen gefüllten Aktenordner legte er am Dienstag bei Gericht vor. Weil unter anderem der Vorwurf im Raum stand, das Asbestreste auf dem Grundstück vergraben worden seien, wurde ein Gutachter eingeschaltet. Ergebnis: Verbuddelte Asbestreste hat es auf dem Grundstück wohl nicht gegeben.

Geklärt ist der Fall noch nicht. Das Verfahren gegen den Mitarbeiter der Abbruchfirma wurde zwar am Dienstag wegen Geringfügigkeit eingestellt. Der Prozess gegen den Chef geht aber weiter. Auf besagtem Grundstück am Eckbusch stehen übrigens längst mehrere schicke Reihenhäuser.