Verbrauchertipp Auch Berufstätige können bei hohen Heizkosten Unterstützung einfordern
Wuppertal · Anspruch auf Sozialleistungen bei regelmäßigem Einkommen.
Die infolge der Energiekrise eingeführten Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme haben im vergangenen Jahr für finanzielle Entlastung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gesorgt. Allerdings liefen die Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023 aus. „Verbraucherinnen und Verbraucher, die derzeit noch vertraglich an teurere Energieverträge gebunden sind und nicht zeitnah in preiswertere Tarife wechseln können, bekommen das Auslaufen der Preisbremsen im neuen Jahr finanziell zu spüren“, sagt Verbraucherberaterin Angelika Thalmann. „Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben und ihr Recht auf finanzielle Unterstützung einfordern.“
Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten prüfen
Verbraucherinnen und Verbraucher, die aufgrund ihres regelmäßigen Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, können im Einzelfall eine Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt für die monatlichen Heizkosten beantragen. Zu beachten ist, dass nur Heizkosten übernommen werden. Für Stromkosten wird die finanzielle Unterstützung nur übernommen, wenn mit Strom geheizt wird.
Was bei der Antragstellung zu beachten ist
Ist die Heizkostennachzahlung so hoch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sie nicht zahlen können, muss die Übernahme der Kosten schriftlich beantragt werden. Erwerbstätige oder -fähige Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dazu an das örtliche Jobcenter wenden, andernfalls ist das Sozialamt der richtige Ansprechpartner. Der Antrag muss zeitnah gestellt werden, sobald die Heizkostenabrechnung vorliegt. Verbraucher müssen den Antrag noch im Monat der Fälligkeit stellen. Wichtig: Bis zum 31.12.2023 konnte der Antrag beim Jobcenter noch drei Monate nach Fälligkeit der Rechnung gestellt werden, seit dem 1. Januar 2024 gilt diese verlängerte Frist nicht mehr.
Höhe des regelmäßigen Einkommens berücksichtigen
Der Anspruch auf Sozialleistungen ist bei regelmäßigem Einkommen von mehreren Bedingungen abhängig. Dazu zählt, mit wie vielen Personen im Haushalt gelebt wird, ob beispielsweise ein Mehrbedarf (beispielsweise wegen Schwangerschaft oder als alleinerziehender Elternteil) vorliegt und wie hoch die Miete und entsprechende Heizkosten ausfallen. Ein Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht darüber hinaus nur dann, wenn kein erhebliches Vermögen vorhanden ist.
Ist die Unterstützung bei hohen Heizkosten auch möglich, wenn bereits Sozialleistungen bezogen werden?
Erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher bereits Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt, wird die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung oder der Jahresverbrauchsabrechnung übernommen, sofern der Verbrauch angemessen ist. Leistungsempfänger können sich hierfür an das für sie zuständige Jobcenter oder das Sozialamt wenden. Dies gilt auch, wenn Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen wird.