Bildungsgutscheine: Bisher ist die Nachfrage noch sehr gering

20 000 Berechtigten stehen 300 Anträge gegenüber.

Wuppertal. In Wuppertal laufen die Anträge für Bildungsgutscheine bisher sehr schleppend ein. Rund 20 000 Kinder und Jugendliche bis 24 Jahre hätten Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets. Doch bisher sind nach Angaben von Sozialdezernent Stefan Kühn beim zuständigen Jobcenter wie beim Sozialressort insgesamt erst rund 300 Anträge eingegangen. Erst langsam käme es zu vermehrten Nachfragen.

Berechtigt sind unter anderem Kinder, deren Eltern Hartz IV beziehen, Wohngeld bekommen, Geringverdiener oder Asylbewerber sind. Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat im Februar dieses Jahres soll das Bildungs- und Teilhabepaket Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen unterstützen.

Hilfe gibt es für Schulausflüge, Nachhilfe, Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sowie für das Mittagessen an Schulen und Kindergärten. So gibt es etwa zehn Euro monatlich für Mitgliedschaften in Sport- oder Jugendvereinen.

Das Schulgeld — 100 Euro in zwei Zahlungsterminen für Schulbücher und sonstige Anschaffungen — wird für schulpflichtige Kinder (7 bis 14 Jahre) automatisch überwiesen. Die älteren werden angeschrieben beziehungsweise es muss ein Antrag gestellt werden.

„Die Menschen wissen noch nicht so recht Bescheid. Die Möglichkeit muss sich erst herumsprechen“, sagt Kühn. Jetzt will die Stadt aktiv mit Aushängen und Broschüren für das Bildungspaket werben.

Bei Schulausflügen und Klassenfahrten werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Nachhilfekosten werden individuell ermittelt. Die Kosten für das Mittagessen an Schulen und Kindergärten werden bis auf einen Eigenbedarf von einem Euro übernommen.

Die Leistungen für den Schulbedarf werden ausgezahlt. Die anderen Hilfen werden entweder als Gutschein erbracht oder direkt an den Leistungserbringer bezahlt.

Bis Ende April können die Leistungen auch rückwirkend zum 1. Januar beantragt werden. Die Leistungen müssen in den Geschäftsstellen des Jobcenters oder beim Sozialressort schriftlich beantragt werden.

Weitere Infos und Anträge gibt es auch im Internet.