Bluthochdruck: Altenheim-Diebin zu krank für den Prozess

Am 28. Juli 2011 soll eine 56-Jährige mehrere Bewohnerinnen des Augustinusstifts bestohlen und die Heimleiterin verletzt haben. Am Donnerstag meldete sich die Angeklagte krank.

Wuppertal. Der Flur vor dem Saal J 11 im Justizzentrum war am Donnerstagmorgen gut gefüllt: auf der einen Seite die Angehörigen der Angeklagten, auf der anderen Seite die mutmaßlichen Opfer, die als Zeugen geladen waren, samt Anhang. Eigentlich sollte im Saal der Prozess gegen eine Frau (56) aus Essen beginnen. Wie berichtet, soll sich die zwölffach, teilweise einschlägig vorbestrafte Angeklagte am 28. Juli 2011 im Seniorenheim Augustinusstift am Ostersiepen eingeschlichen und in Appartements mehrerer Seniorinnen auf Beutezug gegangen sein.

Bei ihrer Flucht soll sie die Heimleiterin schwer verletzt haben. Die Anklage listet neben einer Risswunde am linken Mittelfinger auch noch einen gebrochenen kleinen Finder an der rechten Hand auf. Die Vorwürfe lauten folglich: räuberischer Diebstahl und Körperverletzung.

Doch am Donnerstag reichte es nicht einmal für die Verlesung der Anklage. Der Grund: Die Frau klagte über heftige Migräne, verwies unter anderem auf einen Klinikaufenthalt Anfang der Woche. Das Gericht beorderte daraufhin einen Gutachter in den Saal, der die Frau unter Ausschluss der Öffentlichkeit untersuchte.

Ergebnis: Die 56-Jährige hat zu hohen Blutdruck, ist folglich nicht in der Lage am Prozess teilzunehmen. Die umsonst angereisten Zeugen — vornehmlich betagte Bewohnerinnen des Augustinusstifts — nahmen die Vertagung ebenso gelassen, wie das Treffen mit der Angeklagten.

Die soll sich laut Staatsanwaltschaft am Tattag an den Bewohnerinnen vorbei in die Zimmer gedrängt haben. Unter dem Vorwand, gebrauchte Kleidung zu suchen, habe sie dann Schmuck eingesackt. Bisher hat die Frau, die bislang stets mit Bewährungsstrafen davon gekommen sein soll, von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Ob es dabei bleibt, wird sich zeigen. Einen neuen Prozesstermin gibt es allerdings noch nicht.