Prozess Neuneinhalb Jahre Haft für Brandstifter
Wuppertal · Gericht erkannte Schuldfähigkeit des 23-Jährigen, obwohl er laut Gutachtern massive psychologische Störungen hat.
Zu neuneinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung hat das Landgericht den 23-Jährigen verurteilt, der im Spätsommer 2019 insgesamt acht Brände am Ostersbaum gelegt hat. Das Gericht verurteilte den jungen Mann wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung.
Angeklagt war er für drei Fälle, im Prozess hatte er diese und fünf weitere zugegeben. Er hatte in einem kurzen Zeitraum jeweils nachts im Keller von Mehrfamilienhäusern am Ostersbaum Gegenstände angezündet, so dass sich ein Feuer entwickelte. In allen Fällen konnten die Bewohner rechtzeitig aus dem Haus geholt werden, einige erlitten Rauchvergiftungen. Eine Bewohnerin war bei der Evakuierung versehentlich in den Keller gelaufen, wurde aber dennoch rechtzeitig herausgeholt.
Es sei nur großes Glück, dass nicht mehr passiert sei, hielt der Vorsitzende Richter dem Angeklagten bei der Urteilsbegründung vor Augen. „Ihnen war klar, wie gefährlich das ist“, warf er ihm vor. Er habe den Tod der Bewohner in Kauf genommen. Allein in den drei angeklagten Fällen waren das 35 Menschen.
Einige der Betroffenen hat die Brandsituation sehr mitgenommen. Eine Bewohnerin schlief zwei Wochen bei einer Nachbarin, eine andere hat bis heute Angst, zwei junge Leute, die im Dachgeschoss wohnten, sind in eine Erdgeschosswohnung umgezogen. Und ein Polizist, der sich bei der Rettung von Bewohnern in einem Haus verirrt hatte, musste bei seiner Erinnerung an die Todesangst vor Gericht mit den Tränen kämpfen. Der Sachschaden ist nicht genau beziffert, die Bewohner haben ihre Schäden jeweils selbst beseitigt. Nach Angaben eines Sachverständigen liegt er bei solchen Bränden regelmäßig bei jeweils rund 15 000 Euro.
Die Polizei war dem 23-Jährigen auf die Spur gekommen, weil sie private Kamera-Aufnahmen aus dem Viertel auswertete, er dadurch in Verdacht geriet. Er wurde beobachtet, und am 11. September erwischten ihn die Beamten auf frischer Tat, als er gerade in einem Haus an der Lothringer Straße Feuer gelegt hatte.
Ein Motiv für die Taten hatte der Angeklagte nicht nennen können. Der Staatsanwalt berichtete in seinem Plädoyer davon, dass mal von Sensationslust die Rede war. Das habe ihn aber nicht überzeugt. Der Angeklagte sei zum Beispiel nicht dabei geblieben, um die Löscharbeiten zu beobachten, wie das sonst bei Brandstiftern vorkomme.
Gutachter bescheinigten dem jungen Mann massive psychische Störungen, unter anderem Zentrierung auf seine eigenen Bedürfnisse, Intoleranz, Kaltherzigkeit und geringe Empathiefähigkeit. Dennoch ist er voll schuldfähig. Er hat bereits wegen Brandstiftung im Gefängnis gesessen, dort rund 50 Therapiesitzungen absolviert. Die Therapeutin habe von Ansätzen zur Veränderung berichtet, sagte der Richter, aber mit der Entlassung war die Therapie zu Ende. Er solle jetzt die Chance nützen, in der langen Haft an sich zu arbeiten.
Der Angeklagte hatte in seinem letzten Wort versichert, dass ihm seine Taten sehr leid tun. „Ich werde alles tun, damit das nicht mehr passiert.“