Cannabis-Plantage im Kleiderschrank: Die Nachbarn riefen die Polizei

26-Jähriger kiffte wegen gesundheitlicher Beschwerden. Geruch der Pflanzen fiel den Nachbarn auf.

Foto: A3778 Fredrik von Erichsen

Wuppertal. Weil er den Kleiderschrank seines Schlafzimmers in einem Mehrfamilienhaus an der Gennebrecker Straße in Oberbarmen zur Cannabisplantage umgebaut hat, ist ein 26 Jahre alter Mann vom Schöffengericht verurteilt worden. Das Strafmaß: zehn Monate Haft auf Bewährung.

Laut Anklage hatte der Mann Anfang 2013 sieben Hanfpflanzen in Blumentöpfen samt Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen in seinem Schrank aufgebaut. Die Ernte habe er geraucht, um seine psychosomatischen Probleme zu lindern.

Doch nicht der Qualm verriet den Cannabis-Züchter, sondern der markante Geruch seiner Zöglinge. Nach WZ-Informationen sollen Nachbarn die Polizei informiert haben. Der derzeit arbeitslose Mann hat eine Ausbildung als Sozialarbeiter, machte das Fachabitur und soll bis 2012 für eine Landtagsabgeordnete tätig gewesen sein.

Vor dem Amtsgericht gab er zu, die Miniplantage installiert zu haben — weil er keine Kontakte zur Drogenszene gehabt und keine andere Chance gesehen habe, an Haschisch zu kommen.

Als die Polizei an einem Mai-Abend 2013 in der Wohnung auftauchte, soll der Mann die selbstgezüchteten Drogen zum Trocknen in der Wohnung verteilt haben. Zu leugnen gab es nichts mehr. Bis auf den Schrank wurden sämtliche Plantagen-Utensilien samt Pflanzen und Töpfen beschlagnahmt.

Dem Gericht versicherte der 26-Jährige, dass er keine Drogen mehr nehme. Unter anderem habe er eine mehrwöchige Therapie absolviert, um seine gesundheitlichen Probleme in den Griff zu bekommen.

Das Gericht ließ Milde walten, formulierte aber Bewährungsauflagen mit Kontrolleffekt: So muss der Mann nicht nur 130 Arbeitsstunden ableisten, sondern sich auch einmal pro Quartal einem Drogentest unterziehen — auf eigene Kosten. Offensichtlich ist der 26-Jährige zu einem Neuanfang entschlossen: Er verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil des Schöffengerichts ist damit rechtskräftig.