Die Kleiderordnung in Wuppertals Freibädern

Was darf man tragen? Wie laut darf die Musik sein? Darf gefilmt werden? Wir haben in den Bädern nachgefragt.

Foto: Julian Stratenschulte

Wuppertal. Wegen eines Verstoßes gegen die Kleiderordnung mussten vor einigen Tagen eine Mutter und ihr zweijähriger Sohn ein Düsseldorfer Freibad verlassen. Ein Bademeister hatte die Frau darauf aufmerksam gemacht, dass der Junge nicht ohne Badehose herumlaufen dürfe. Auch in Wuppertals Freibädern gibt es so einen „Dresscode“, vorgegeben durch die jeweilige Haus- und Badeordnung.

Foto: U. Schinkel

Zum Betreten des Beckens ist eine geeignete Badekleidung erforderlich, also ein Bikini, Badeanzug, eine Badehose oder ähnliches. „Diese Vorgabe stellt keine Schikane dar, sondern dient lediglich der Hygiene und Sicherheit,“ erklärt Thorsten Brinks, zweiter Vorsitzender vom Förderverein Freibad Eckbusch.

Eine kurze Dusche reiche nicht aus, um Schweiß, Sonnencreme und Co. aus T-Shirts oder sonstiger Freizeitkleidung zu waschen. „Durch eine Vielzahl solcher Kleidungsstücke im Becken, steigt zwangsläufig die Verschmutzung des Wassers und ist somit den anderen Badegästen nicht zuzumuten.“

Große Textilstoffe am Körper bedeuten zudem immer eine Einschränkung der Beweglichkeit und ein Mehr an Gewicht, was im schlimmsten Fall zu Unfällen führen kann. Im Klartext: Der Besuch des Freibades Eckbusch ist nur mit Badebekleidung erlaubt.

Eine Kleiderordnung gibt es auch im städtischen Freibad Mählersbeck, sowie in den Gartenhallenbädern Langerfeld und Cronenberg. Dort sieht die Haus- und Badeordnung vor: „Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.“ Auch damit sind Bikini, Badeanzug oder -hose gemeint.

Wer lieber nichts riskieren will, sollte sich auch die Vorgaben bezüglich mitgebrachter Technik zu Gemüte führen. So gilt im Freibad Eckbusch ein Verbot von Handys, Kameras und sonstigen Geräten zur Bild- und Tonaufnahme im Bereich der Umkleide- und Sanitäreinrichtungen. „Der Betrieb von Musikwiedergabegeräten ist nur in geeigneter Lautstärke zulässig, solange sich kein Gast davon belästigt fühlt“, sagt Brinks.

Die städtischen Bäder haben sogar noch striktere Vorgaben: „Den Besuchern ist es nicht erlaubt, im Schwimmbadbereich Tonwiedergabegeräte, Fernsehgeräte oder andere Medien, zum Beispiel Mobiltelefone, zu benutzen. Geräte mit denen fotografiert oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht mitgenommen werden.“

Thorsten Brinks fasst zusammen; „Grobe Verstöße und die wiederholte Missachtung der Haus- und Badeordnung kann im schlimmsten Fall mit einem Hausverbot geahndet werden. Das kommt aber grundsätzlich nur sehr selten vor.“