Tanztheater Pina Bausch „Es gibt nur Verlierer“
Roger Christmann vor dem letzten Prozesstag in der „Causa Binder“.
Nachdem das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Unrechtmäßigkeit der Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch, Adolphe Binder, bestätigt hat, steht am 31. Januar die letzte gerichtliche Runde in der „Causa Binder“ an. Dabei geht es um drei Themen: Ansprüche Binders auf Vergütung nach ihrer Kündigung, ihre Weiterbeschäftigung und die Entfernung von Abmahnungen. Darüber sollten sich die Parteien, so wünschte es der Richter des Landesarbeitsgerichts im August 2019, eigentlich einigen. Das aber misslang. Denn, so Roger Christmann, kaufmännischer Geschäftsführer des Tanztheaters, es fanden gar keine Gespräche statt, lediglich die Anwälte kommunizierten. Der Gang nach Erfurt im Dezember erfolgte, um „Aspekte, die über den Fall hinausgehen“ zu klären, die beispielsweise die Kündigung in einem Tendenzbetrieb wie einem Theater oder den Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Mitarbeiter und Aufsichtsgremium betreffen. „Unsere Argumente wurden aber abgelehnt, was nicht überrascht, da es in 80 bis 90 Prozent der Fälle so geschieht.“
Nun ist am 31. Januar wieder Düsseldorf an der Reihe, das juristische Klarheit und damit Rechtssicherheit schaffen soll. Während für die finanziellen Ansprüche Binders Rücklagen existieren, ist die Entscheidung über ihre Weiterbeschäftigung eigentlicher Knackpunkt. Christmann: „Natürlich haben wir uns darüber Gedanken gemacht, haben verschiedene Ideen für den Fall einer Weiterbeschäftigung, die wir dann aber zunächst mit Frau Binder besprechen wollen.“ Gespräche, die dann nicht mehr über einen Anwalt, sondern mit einem Arbeitnehmer in einer halbwegs normalen Situation zu führen seien.
Gespräche fanden
bislang gar nicht statt
Der Geschäftsführer geht mit gemischten Gefühlen in die Verhandlung am 31., weil die Situation so verfahren sei: „Es gibt nur Verlierer. Wir versuchen, dass alle mit einem blauen Auge herauskommen und sich noch in die Augen schauen können.“ Das immer noch andauernde Gerichtsverfahren habe „viel Zeit und Energie gekostet“ und dafür gesorgt, dass es nach wie vor Konflikte im Tanztheater gebe, Wunden nicht verheilt seien.
Christmann und die künstlerische Leiterin Bettina Wagner-Bergelt führen seit Januar 2019 gemeinsam die Geschäfte des Tanztheaters, tragen gemeinsam die Verantwortung. In einer Geschäftsordnung wurden ihre Aufgaben im kaufmännischen und künstlerischen Bereich genau festgelegt. Eine Forderung des Beirats des Tanztheaters vom Sommer 2018, um damit Probleme, die bei den Konflikten eine Rolle gespielt hatten, künftig zu unterbinden. Das Leitungsduo hat Verträge bis Mitte 2021, arbeitet derzeit mit den Mitarbeitern des Hauses an den nächsten beiden Spielzeiten. „Bislang mussten wir aber gar nicht in die Geschäftsordnung hineinschauen“, sagt Christmann, „da wir alle maßgeblichen Entscheidungen zusammen treffen.“
Der Anwalt Binders, Ernst Eisenbeis, war bis zum Redaktionsschluss nicht erreichbar.