Firma für Rundflüge: Ex-Chef zu Geldstrafe verurteilt

Barmen. Der frühere Chef einer mittlerweile in die Insolvenz gegangenen Eventfirma ist vom Amtsgericht wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden.

Wie berichtet, war der Mann angeklagt worden, weil zahlreiche Kunden ihre Gutscheine — unter anderem für Hubschrauberflüge und Ballonfahrten — nicht einlösen konnten. Laut Urteil entstand ein Schaden in Höhe von 70.000 Euro. Laut Gericht habe der Mann nicht gewerbsmäßig betrogen. Die Firma war nach einer Welle von Anzeigen und Beschwerden pleite gegangen. spa