Flaschenwurf auf Polizisten: Zehn Monate auf Bewährung
Bei der Mai-Demo soll ein 35-Jähriger die Polizei attackiert haben.
Wuppertal. Viel zu sagen hatte der Angeklagte nicht. Weil er bei einer Demo zum 1. Mai 2008 eine gefüllte Glasflasche nach einem Polizeibeamten geworfen haben soll, musste sich der 35-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten. "Ja, das stimmt", sagte er knapp. Einen Grund vermochte er nicht zu nennen.
Den zweiten Vorwurf der Anklage stritt der Angeklagte ab: Während eines Konzertes im Dezember 2008 im Autonomen Zentrum soll der einschlägig vorbestrafte Mann einen anderen Besucher geschlagen haben. Damit habe er nichts zu tun, so seine knappe Stellungnahme.
Was folgte war die diffuse Zeugenaussage des angeblichen Opfers dieser zweiten Tat. Der 28-jährige Mann aus Mönchengladbach konnte sich schlicht an nichts erinnern. Er weiß nicht, warum er vor Gericht aussagen muss, er weiß nicht, welche Band an jenem Abend im Dezember 2008 gespielt hat, er weiß nicht, dass er eine Strafanzeige gestellt hat und an eine Kopfverletzung kann er sich auch nicht erinnern. "Ich hatte am nächsten Tag nur Kopfweh", sagt der Zeuge, bei dem an jenem Abend 2,3 Promille festgestellt wurden. Der Richter stellte das Verfahren ein.
Er las zudem aus älteren Urteilen vor. So soll der 35-Jährige während einer Gedenkfeier zum Brandanschlag in Solingen 2008 zwei Männer getreten haben. Auch Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte stehen auf seiner Vorstrafenliste. Ob diese Taten politisch motiviert sind, dazu schweigt er. Er fühle sich durch die Gesellschaft benachteiligt, sagt sein Anwalt Marc Flender.
Am Ende kann der 35-Jährige aufatmen - das Gericht verurteilt ihn wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und unter Einbeziehung einer weiteren Strafe zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Der Angeklagte lächelt. Sagen tut er nichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.