Gemüse-Connection: Geständnis und Urteil

Duldung in Deutschland gekauft: 24-Jähriger zahlte 6000 Euro für falsches Attest.

Wuppertal. Die gerichtliche Aufarbeitung des Skandals um gekaufte Aufenthaltsgenehmigungen im Wuppertaler Ausländeramt geht weiter. Am Mittwoch wurde ein geständiger 24 Jahre alter Mann wegen Bestechung zu 150 Arbeitsstunden verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Laut Anklage hat der Mann 2008 Kontakt zu einem türkischen Gemüsehändler (55) - dessen Laden galt als konspirativer Treff - aufgenommen, um dessen Kontakte zum Ausländeramt zu nutzen. Grund: Dem damals 21-Jährigen drohte die Abschiebung. Dem Gemüsehändler soll er 6000 Euro gegeben haben, von denen wiederum 3000 Euro an den damaligen Fachbereichsleiter (58) im Amt bestimmt waren. Der Beamte soll dann einen mittlerweile angeklagten Arzt aus Krefeld damit betraut haben, für den jungen Mann ein falsches Attest auszustellen. Unter anderem sei dort auf eine posttraumatische Belastungsstörung mit Suizidgefährdung hingewiesen worden. Anhand des Attests veranlasste der damalige Fachbereichsleiter, dass der junge Mann in Deutschland bleiben durfte.

Am Mittwoch legte der Mann ein umfassendes Geständnis ab. Er befindet sich in ärztlicher Behandlung und lebt weiterhin in Wuppertal. Angesichts des geständnisses mussten die beiden Haupttäter — der Händler (vier Jahre Haft) und der Ex-Amtsrat (vier Jahre und drei Monate Haft) sind bereits rechtskräftig verurteilt — mussten nicht als Zeugen aussagen.

Auch der Arzt aus Krefeld wurde nicht gehört. Weil gegen den 56-Jährigen mittlerweile Anklage wegen Beihilfe erhoben worden ist, hat der Mann ohnehin das Recht zu schweigen. Den Vorwurf, ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausgestellt zu haben, soll der Krefelder im Ermittlungsverfahren zurückgewiesen haben.

Im Fall der Gemüse-Connection gab es 201 Beschuldigte — überwiegend türkische Staatsbürger. Wie berichtet, sollen mehrere dieser Beschuldigten eingeräumt haben, gegen Schmiergeld beispielsweise Scheinehen eingegangen zu sein, um in Deutschland bleiben zu dürfen. Laut Staatsanwaltschaft ist ab September 2008 bis Ende 2009 einen Schaden von mindestens 130 000 Euro entstanden. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens waren bei den beiden verurteilten Haupttätern hohe fünfstellige Beträge zur Schadensregulierung beschlagnahmt worden.