Prozess 16-jähriger Wuppertaler wegen Terrorabsichten verurteilt

Wuppertal · Der Schüler soll sich vergangenen Sommer bereit erklärt haben, einen islamistisch motivierten Anschlag zu begehen.

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Ein 16-jähriger Wuppertaler ist für seine islamistischen Terrorabsichten auf jüdische Einrichtungen am Freitag zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Wuppertaler Landgericht sprach ihn wegen des Sich-Bereiterklärens zu einem Mord am dritten Verhandlungstag schuldig. Zur Tatzeit war der Jugendliche erst 15 Jahre alt. Daher fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Eine Verabredung zum Mord“ lautete der Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft, die eine Jugendstrafe von vier Jahren beantragt hatte. Nach der Hauptverhandlung sah es die 1. Jugendkammer des Landgerichts als erwiesen an, dass sich der Angeklagte in der Zeit von Ende August bis Anfang September vergangenen Jahres gegenüber mindestens zwei Chatpartnern bereit erklärt hat, einen islamistisch motivierten Anschlag auf jüdische Einrichtungen zu begehen.

Der Angeklagte hatte bereits am ersten Hauptverhandlungstag ein umfassendes Geständnis abgelegt. Auf die Frage, wie es zu seinen Worten in dem Chat gekommen sei, erklärte der Jugendliche vor Gericht, dass er im vergangenen Sommer sehr darunter gelitten habe, dass seine Eltern sich trennten. Eine Art der Zuflucht habe er dann bei islamistischen Influencern im Internet gefunden.

Am 20. September vergangenen Jahres gab es den Haftbefehl für ihn und seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Trotz anderer Hoffnungen
mit dem Urteil zufrieden

Nach Angaben seines Anwalts Yalcin Geyhan habe der Angeklagte zuvor niemals „extremistische Tendenzen“ gezeigt, daher gab es „die vage Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe“, wie Geyhan im Nachgang der Urteilsverkündung erklärt. Jedoch wegen festzustellender schädlicher Neigungen und wegen der Schwere der Schuld sei eine Jugendstrafe zu verhängen gewesen, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Gewichtige Umstände hätten jedoch für den Angeklagten gesprochen, die bei der Höhe der Strafe berücksichtigt worden seien. So kam es zu zwei Jahren und sechs Monaten. Die Zeit in der Untersuchungshaft wird dem Jugendlichen angerechnet und somit hat er bereits sechs Monate verbüßt.

Urteil ist noch
nicht rechtskräftig

Geyhan erklärt, dass die Strafspanne von sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren reicht. Er verwies auf die drei Jugendlichen, die gerade erst vor einer Woche vor dem Landgericht in Düsseldorf wegen Terroranschlagsplänen zu jeweils drei Jahren Jugendhaft verurteilt wurden. Bei einem ähnlichen Fall im vergangenen Jahr habe ein Jugendlicher in Burscheid vier Jahre bekommen. „Es ist ein Ok-Ergebnis, wir haben etwas Gutes erreicht.“ Mindestens die Hälfte der Zeit müsse der Jugendliche verbüßen und zieht man die letzten Monate ab, so bleiben noch neun Monate. Bei einer vorzeitigen Entlassung könne sein Klient also bereits im Januar 2026 aus der Haft kommen.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Binnen einer Frist von einer Woche kann hiergegen Revision eingelegt werden, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt der Angeklagte als unschuldig. Anwalt Geyhan wird zu Beginn der kommenden Woche mit der Familie des Angeklagten darüber sprechen und im Anschluss mit ihm. Er geht jedoch „eher nicht“ davon aus, dass eine Revision eingelegt werde.

Natürlich sei der Angeklagte bei der Urteilsverkündung enttäuscht gewesen, doch er habe es sehr gefasst aufgenommen. Was für ihn sprach, war seine Geständigkeit und ebenso, „dass er sich bei der Tat in einer persönlichen Ausnahmesituation befunden habe und er einem perfiden Vorgehen der professionell agierenden Anwerber aufgesessen sei“, sagt Helena Salamon-Limberg, Sprecherin des Landgerichts. Eine positive Fürsprache bezüglich der vergangenen Monate sei auch aus der JVA gekommen. Dort hatte der Jugendliche Kontakt zu einem Aussteigerprogramm gesucht. Dieses würde nun fortgesetzt, wie Geyhan sagt. Bedenke man allein die Möglichkeit einer Strafe von zehn Jahren, so sei man „gut weggekommen“. Der Rest liege nun an dem Jugendlichen, so der Vorsitzende.