Amtsgericht Gerichtsstreit um Papierfische im Penthouse
Die Mieter haben die Miete gekürzt – jetzt hat der Vermieter sie verklagt.
„Sie sind im Bett, an den Wänden, am Toilettenpapier.“ Der Mieter eines neugebauten Penthauses in Wuppertal ist verärgert: Seine neue Wohnung ist auch von Papierfischen bewohnt. Tiere, die aussehen wie Silberfische, aber doppelt so groß sind. Er hat deswegen die Miete schrittweise auf 70 Prozent gekürzt und wurde deshalb jetzt vom Vermieter verklagt.
Der 73-jährige Mieter berichtet, dass er und seine Frau sich nach 40 Jahren als Eigentümer entschlossen hatten, die eigene Immobilie zu verkaufen und in eine Mietwohnung zu ziehen. Die schöne Wohnung, in der das Ehepaar seit anderthalb Jahren wohnt, weise jedoch zahlreiche Mängel auf, besonders der Befall von Papierfischen sei unzumutbar: „Das ist doch kein Zustand“, kritisiert der Mieter. „Die Miete ist nicht gerade gering, da kann ich auch etwas erwarten“, argumentiert er.
Sie hätten bereits zwei Gutachten auf eigene Kosten anfertigen lassen und zweimal den Kammerjäger dagehabt. Vom Vermieter beauftragt wurde der Kammerjäger lediglich in einem der zwei Fälle. „Uns wird unterstellt, dass wir die Tiere eingeschleppt hätten“, empört sich der 73-Jährige. Sie hätten die ersten Tiere aber schon vor ihrem Einzug gesehen. Die Tiere seien im ganzen Haus: In der Tiefgarage, in der Waschküche und im Aufzug. „Um die Tiere endgültig zu beseitigen, müsste man das Ungeziefer im gesamten Haus bekämpfen“, erklärt der Mieter.
Das sei nicht der einzige Mangel. Der Mieter moniert auch ein nicht ausreichend sicheres Wohnungstürschloss, dass Bienen und Tauben auf die Terrasse gelockt werden und Mängel bei der Toilettenspülung.
Die Mietkürzung will der Vermieter nicht hinnehmen. Er hat geklagt. Am Donnerstag fand die erste Verhandlung am Amtsgericht statt. Die Richterin erklärte, man müsse prüfen, ob alle Kritikpunkte in die Kategorie Mängel fallen. Es seien zudem Gutachten nötig, um die Mängel objektiv zu beurteilen. Damit ist klar, dass sich der Prozess voraussichtlich über längere Zeit erstrecken wird.
Andreas Wiemann, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes für Wuppertal und Umgebung, erklärt dazu: „Wenn es sich um einen Ungezieferbefall handelt, ist der Vermieter verpflichtet, diesen auf eigene Kosten zu beseitigen.“ Der Mieter sei verpflichtet, die Mängel dem Vermieter zu melden.
Einzige Ausnahme dieser Regelung: Wenn ein Beweis vorliegt, dass der Befall ein Verschulden des Mieters ist. „Eine Vermutung ist nicht ausreichend, es muss ein Beweis sein. Dass ein solcher Beweis vorliegt, kommt jedoch nur selten vor“, so Wiemann.