GWG-Skandal: Ex-Geschäftsführer zur Haft zuerst in die Klinik
Staatsanwaltschaft hat Ladungen zum Haftantritt zugestellt.
Wuppertal. Die Urteile im großen GWG-Verfahren um millionenschwere und verlustreiche Immobiliengeschäfte in den 90er Jahren sind seit Monaten rechtskräftig. Und jetzt kommt auch in die Frage Bewegung, wann und wie die zu Haftstrafen ohne Bewährung Verurteilten ihre Strafen verbüßen müssen.
Fakt ist: Der Ex-GWG-Geschäftsführer Helmut Sperling (Strafmaß: viereinhalb Jahre Haft) hat von der Staatsanwaltschaft seine Ladung zum Haftantritt erhalten. Zunächst wird der 70-Jährige im Justizkrankenhaus Fröndenberg seine Strafe verbüßen. Der Ex-Chef ist so krank, dass rund um die Uhr eine ärztliche Versorgung sichergestellt sein muss. Sollte sich sein Gesundheitszustand stabilisieren, könnte Sperling laut Staatsanwaltschaft in den offenen Vollzug verlegt werden.
Im Fall des Ex-GWG-Chefs Johannes Hiesgen (vier Jahre und neun Monate Haft) ist ebenfalls eine Unterbringung im JVA-Krankenhaus wahrscheinlich. Der 69-Jährige ist schwer herzkrank, ließ sich bereits während seiner zwischenzeitlichen U-Haft in Fröndenberg operieren. Eine endgültige Entscheidung über seinen Status als Häftling steht aber noch aus.
Der Ex-Vermittler Gerd Kolbe (drei Jahre Haft) hat ebenfalls eine Ladung zum Haftantritt erhalten. Weil auch der 63-Jährige gesundheitliche Probleme hat - wie berichtet, erlitt der frühpensionierte Oberamtsanwalt Anfang des Jahres einen Herzinfarkt - hat sein Verteidiger Harald Benninghoven um Strafaufschub bis Ende des Jahres gebeten. Der Bitte hat die Staatsanwaltschaft entsprochen.
Kolbe hat zudem darum gebeten, dann seine Haftzeit im offenen Vollzug in Remscheid, mithin "heimatnah", verbüßen zu dürfen. Darüber muss das NRW-Justizministerium entscheiden. Seitens der Staatsanwaltschaft gibt es jedenfalls keine Einwände. Der Wuppertaler ist bereits während der gerichtlichen Aufarbeitung des GWG-Skandals von den Gerichten immer wieder gelobt worden, weil er über die GWG-Verstrickungen aussagte.
Kolbe-Verteidiger Benninghoven hat die Erkrankung seines Mandanten zwar auch stets "als Resultat des überlangen GWG-Verfahrens" gewertet. Sein Mandant werde aber nicht versuchen, eine generelle Haftunfähigkeit geltend zu machen.
Fakt ist: Wegen der Verfahrensdauer bekamen Sperling, Hiesgen und Kolbe bereits einen mehrmonatigen Strafnachlass. Und: Offener Vollzug heißt nicht automatisch, dass man nur zum Schlafen ins Gefängnis muss. In der Regel bekommen die Insassen nur Ausgang, um "draußen" zur Arbeit zu gehen. Im Fall Kolbes soll das der Fall sein.
Wie berichtet, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Sperling, Hiesgen und Kolbe keine Kandidaten für den geschlossenen Vollzug sind. Staatsanwalt Wolf Baumert: "Die drei Männer stellen offenkundig keine Gefahr für die Allgemeinheit dar."