Haftstrafen nach Einbruch bei Juwelier am Werth

Die vier Täter waren auf der Flucht gefasst worden.

Zwei Angeklagte müssen ins Gefängnis, zwei kommen mit Bewährungsstrafen davon: Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht vier Männer im Alter von 23 bis 32 Jahren für einen Einbruch bei einem Juwelier am Barmer Werth im vergangenen November.

Die Angeklagten räumten die ihnen gemachten Vorwürfe ein. Laut Anklage drangen drei von ihnen in der Nacht zum 16. November 2017 gegen 2.40 Uhr in die Räume des Schmuckgeschäfts ein. Ihnen gelang es dafür, das Metall-Rolltor vor dem Eingang zu öffnen. Anschließend hebelten sie die Eingangstür auf.

Im Ladenlokal zerstörten sie mehrere Vitrinen und nahmen Schmuck im Wert von insgesamt 70 000 Euro mit. Mit einem Wagen, der in der Straße der Beckmannshof stand und in dem der vierte Angeklagte wartete, flüchteten sie.

Sie kamen jedoch nicht weit. Denn sie hatten die Alarmanlage ausgelöst, was einen Anwohner auf sie aufmerksam machte. Der rief die Polizei. Während der Fahndung entdeckten die Beamten das Fluchtfahrzeug — einen silbernen VW — auf der A46. Kurz vor der Ausfahrt Sonnborn stoppten sie das Auto. Außer Einbruchswerkzeug stellten die Polizisten auch die Tatbeute sicher.

Das Gericht verurteilte einen Angeklagten zu zweieinhalb Jahren, einen zu zwei Jahren und drei Monaten. Die beiden anderen Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen von 20 Monaten und 18 Monaten. Sie erhielten keine besonderen Bewährungsauflagen. Das unterschiedliche Strafmaß beruht auf den unterschiedlichen Vorstrafen und dem unterschiedlichen Tatbeitrag. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. kati