Das hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt bestritten. Laut Gericht waren diese Vorwürfe nicht nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Freiheitsstrafe beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Amtsgericht die mutmaßliche Komplizin vom Vorwurf der Beihilfe und der Geldwäsche freigesprochen. Gegen einen dritten Verdächtigen (56) ohne festen Wohnsitz ist das Verfahren eingestellt - der Mann wurde nach Spanien abgeschoben.