Überwachung Hunderte Kameras beobachten uns
Aufnahmen im öffentlichen Raum sind an sich verboten. Aber die Stadtwerke etwa filmen an Haltestellen und in Bussen und Bahnen.
Überwachungskameras sind allgegenwärtig. Mit etwa 360 Kameras filmen die Stadtwerke an ihren Schwebahn- und Bushaltestellen, in Bussen und Schwebebahnen der neuen Generation. Auch die Bahn filmt an vielen Stellen - in welchem Umfang sie in Wuppertal filmt, darauf hat sie auf Anfrage keine Zahlen genannt.
Hinzu kommen Kameras im öffentlichen Raum — deren Aufnahmen strikt geregelt sind. Wie viele Kameras es genau gibt, lässt sich kaum sagen. Denn, wenn es welche gibt, sind sie meist privat angebracht worden. Und meldepflichtig ist das Anbringen von Kameras nicht, ebenso wenig wie das Filmen. Eine zentrale Erfassung aller Kameras und Kamerastandorte gibt es deswegen nicht.
Gleichwohl können die Aufnahmen, die im öffentlichen Raum entstehen, relevant sein. Etwa in der Strafverfolgung. Vergangene Woche wurde etwa Burhan C. vom Amtsgericht verurteilt, weil er mit bis zu 80 Kilometern pro Stunde durch die Herzogstraße gefahren war. Das Videomaterial seiner Fahrt war so eindeutig, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung beinahe davon abgesehen hätten, Zeugen des Vorfalls zu hören.
Dabei ist das Filmen des öffentlichen Raums untersagt. Wenn aber doch Aufnahmen entstehen und damit eine Straftat dokumentiert wurde, liege es im Ermessen des Richters, ob er das Material zur Beweisführung anerkennt, sagt Daniel Strunk, Pressesprecher des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das sei eine Frage des Einzelfalls. Es gibt also einen Graubereich, den die Ermittlungsbehörden nutzen können. Was eigentlich illegal ist, ist also für die Ermittler von Vorteil. Polizeisprecher Stefan Weiand, sagt, dass solche Kameras häufig der „letzte Anpack“ bei Ermittlungen seien.
Die Bilder werden dann auch genutzt. Das bestätigt Wolf-Tilman Baumert, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Er sagt, dass die „Strafverfolgungsbehörden immer dann auf private Aufnahmen zugreifen und diese zur Beweisführung verwenden dürfen, wenn dies im Hinblick auf den zu untersuchenden Vorfall nicht außer Verhältnis steht. Dies dürfte kaum jemals anzunehmen sein. In der Praxis werden hier deshalb immer wieder auch Bilder privater Kameras genutzt.“
Eigentlich unterliegen Kameras im öffentlichen Raum aber strengen Regeln. Die Grundregel laute, so Strunk, dass man nur seine eigene Hausfassade filmen dürfe, seinen Privatbesitz — oder als Ladenbesitzer eben seine Auslage. Der öffentliche Raum darf dabei nicht mitgefilmt werden.
Axel Dittmann etwa hat Kameras an seinen Geschäften an der Herzogstraße. Er verkauft Sicherheitstechnik und besitzt den Discount-Markt darunter. Seine Kamera am ersten Stock sei zu Vorführungszwecken angebracht, das Bild der unteren erfasse nur die Auslage seines Ladens, versichert er.
Auch wenn der Aufbau von Kameras nicht kontrolliert werde, so ermittelt der Landesbeauftragte doch, wenn der Verdacht im Raum steht, dass eine Kamera mehr filmt, als sie eigentlich darf. „Wenn sich jemand beschwert, werden wir tätig.“ Die Behörde kann als Konsequenz die Kamera abschalten und im drastischsten Fall Strafen von bis zu 50 000 Euro verhängen.
Die Stadt habe keine eigenen Kameras, sagt Stadtsprecherin Martina Eckermann. Auch die Polizei habe keine eigenen, auch wenn sie welche an sogenannten kriminogenen Orten anbringen dürfte.