In Wuppertal wird der Platz für Spielhallen wieder knapper

Die Stadt plant zwar höhere Einnahmen aus der Vergnügungssteuer, kann und will jedoch nicht jede Begehrlichkeit der Betreiber befriedigen.

Wuppertal. Ob ein neuer Glücksspielstaatsvertrag, der die Ausbreitung von Spielhallen verhindern soll, in Wuppertal für viel Veränderung sorgen wird? Festlegen mag sich da noch niemand. Klar ist aber wohl, dass an der einen oder anderen Stelle innerhalb des Stadtgebiets der künftig womöglich geltende Mindestabstand von 250 Metern derzeit unterschritten wird.

Und klar ist auch, dass die Nachfrage der Betreiber nach neuen Spielhallen zuletzt extrem hoch war. Wie Jochen Braun, Ressortleiter Bauen und Wohnen, berichtet, reagiert die Stadt darauf planungsrechtlich häufig mit Veränderungssperren — und schließt Nutzungen für Spielhallen damit aus, weil unter anderem die Entwicklung des Umfelds dadurch negativ beeinträchtigt werden könnte und sich positive Veränderungen nicht mehr steuern ließen. Das war jüngst beispielsweise am Frowein-Gelände, an der Friedrich-Ebert-Straße sowie der Berliner Straße der Fall.

Schon vor der jetzt angelaufenen Diskussion hat die Stadt die Erarbeitung eines Spielhallen-Konzepts begonnen, wonach diese Einrichtungen etwa an Kindertagesstätten, Kirchen und in den Innenstädten nichts zu suchen haben oder sich in Hauptlauflagen zumindest nicht im Erdgeschoss niederlassen dürfen. Weil die Betreiber in den Innenstädten schon längst schlechte Karten haben, versuchen sie es an anderer Stelle — beispielsweise an großen Einfallsstraßen oder in den Nebenzentren. Begehrlichkeiten gab es daher unter anderem an der Uellendahler Straße, der Wittener Straße und dem ehemaligen Aurego-Haus in Ronsdorf.

Neben dem planungsrechtlichen Aspekt ist aber stets auch der gewerberechtliche zu berücksichtigen. Das ist zum Beispiel beim eigentlich geplanten und planungsrechtlich bisher als zulässig geltenden Entertainment-Center in Langerfeld auf dem ehemaligen Schmitz-&-Apelt-Gelände der Fall. Dort waren unter anderem rund 2000 Quadratmeter für Spielgeräte auf zwei Etagen geplant. Das ist eines der Projekte, die vom neuen Glücksspielstaatsvertrag betroffen sein könnten. Denn so große Hallen sind künftig voraussichtlich nicht mehr erwünscht. Zudem werden die Öffnungszeiten (zu schließen ist künftig zwischen 1 und 6 Uhr) voraussichtlich deutlich eingeschränkt.

Auch das Entstehen so großer Hallen wie am Westring, wo es Mehrfachkonzessionen für vier Hallen gibt, sind künftig eher unwahrscheinlich.