Kein Prozess um verletzte Frühchen: Apothekerin (52) akzeptiert 6000-Euro-Strafe

Wuppertal. Im Fall der bei einer Routineuntersuchung in der St.-Anna-Klinik mit Augentropfen verätzten Säuglinge wird es doch keine gerichtliche Aufarbeitung geben. Grund: Eine promovierte Apothekerin (52) hat ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung - Höhe: 6000 Euro - zurückgenommen.

Im Februar 2012 wurden in der St. Anna-Klinik drei Frühchen mit zu hoch dosierten Augentropfen behandelt und teilweise schwer verletzt.

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Wie berichtet, leiden drei Kinder in Folge der Behandlung unter teilweise irreparablen Schädigungen der Augen. Die drei Säuglinge waren Anfang Februar 2012 durch ein falsch übermitteltes Rezept schwer verletzt worden. Eine Ärztin soll ein richtiges Rezept ausgestellt, der Kinderarzt von Helios bei der Mengenangabe „mg“ das „m“ weggelassen haben. Daraufhin habe die Zentralapotheke in Köln die Augentropfen in 1000-fach zu hoher Dosis gemixt. Das wiederum hätten der Arzt und die Apothekerinnen erkennen müssen.

Die entsprechenden Strafbefehle gegen einen Helios-Kinderarzt und eine Kölner Apothekerin sind bereits rechtskräftig geworden. Wegen fahrlässiger Körperverletzung zahlt die Apothekerin 6000, der Helios-Arzt 7200 Euro.

Die Helios Kliniken GmbH hat sich mehrfach öffentlich für den Behandlungsfehler entschuldigt. Der Arzt sei Teil einer Fehlerkette gewesen. Man habe die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stets unterstützt und vor allem für „die Übermittlung, Zubereitung und Gabe von angemischten Medikamenten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen etabliert“, hieß es in einer Helios-Erklärung.