Kein Urteil im Prozess wegen des Brandanschlags auf die Synagoge
Wuppertal. Es gab am Mittwoch kein Urteil im Prozess um den Anschlag auf die Wuppertaler Synagoge. Drei Männer palästinensischer Abstammung, 18 bis 29 Jahre alt, sind wegen versuchter schwerer Brandstiftiung angeklagt.
Sie haben auch eingeräumt, dass sie in der Nacht auf den 29. Juli sechs Molotow-Cocktails gegen die Wuppertaler Synagoge geworfen haben. Sie gaben an, das sei aus Verzweiflung über die damals eskalierende Situation im Nahen Osten geschehen. Es entstand nur geringer Sachschaden.
Am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag fehlten zwei Zeugen für eine Körperverletzung, die einer der Angeklagten zu einer anderen Gelegenheit begangen haben soll. Da das Amtsgericht diesen Vorwurf in einem Prozess mit dem Anschlag auf die Synagoge verhandelt, musste die Verhandlung vertagt werden. Am 5. Februar geht es weiter. Auf Antrag der Verteidiger gewährte das Gericht den Angeklagten Haftverschonung. Das heißt, die drei jungen Männer kamen nach der Verhandllung auf freien Fuß, müssen sich aber zwei Mal pro Woche bei der Polizei melden. Der 24-jährige Angeklagte saß seit dem 30. Juli in Untersuchungshaft, der 18-Jährige und der 29-Jährige seit dem 3. September.