Prozessende „König von Oberbarmen“: Wuppertaler Landgericht fällt Urteil gegen Komplizen
Wuppertal · Ein Handlanger des „Königs von Oberbarmen“ wurde Anfang April vom Wuppertaler Landgericht verurteilt. Es ging um Drogenhandel im großen Stil.
Bereits am Dienstag, 4. April, hat das Wuppertaler Landgericht einen 59-jährigen Wuppertaler wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, teilte das Gericht mit.
Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, von Juni bis September 2019, im Auftrag eines als „König von Oberbarmen“ bekannt gewordenen Dealers als Drogenkurier tätig gewesen zu sein.
Der Angeklagte soll demnach erhebliche Mengen Marihuana und Haschisch in Portionen zwischen zwei und 80 Kilo entgegengenommen, gelagert und für den Verkauf an andere Personen weitergegeben haben.
Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Zusätzlich muss der Mann eine Geldauflage in Höhe von 2400 Euro zahlen. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.
Sein als „König“ bezeichneter Auftraggeber wurde bereits 2021 wegen Drogenhandels zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt. Der damals 37-Jährige hatte ein weitreichendes Netzwerk aufgebaut, über das er Drogen im zweistelligen Kilobereich im Ausland kaufen und in Wuppertal und anderen Städten verkaufen ließ.