Körperverletzung: Dreieinhalb Jahre Haft für 21-Jährigen

Wuppertaler soll seine Freundin und deren Sohn bedroht und geschlagen haben.

Wuppertal. Wegen Körperverletzung, Bedrohung, Schwarzfahrens in 16 Fällen und Drogenbesitzes hat das Jugendschöffengericht einen 21 Jahre alten Mann zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Laut Anklage soll der Wuppertaler unter anderem im Februar 2010 seine im fünften Monat schwangere Freundin (23) in deren damaliger Wohnung in Düsseldorf angegriffen haben. Mit einem Messer in der Hand habe er gedroht: „Ich schneid’ Dir das Kind aus dem Bauch.“

Im Dezember 2010 soll er im Badezimmer der Wohnung den damals dreieinhalb Jahre alten Sohn der Düsseldorferin gegen die Beine getreten und mehrfach aufs Gesäß geschlagen haben. Später soll er den Jungen an den Haaren gezogen und ihm den Hals zugedrückt haben. Als das Kind zu röcheln begann und die Kindsmutter eingreifen wollte, soll er die Frau zurückgestoßen haben.

Diese Gewalttaten bestritt der Angeklagte vor Gericht. Lediglich die Bedrohung der Freundin, mit der er zwei Kinder hat, war ihm nachzuweisen. Zu dem dreieinhalb Jahre alten Jungen habe er ein gestörtes Verhältnis, sagte der 21-Jährige vor Gericht. Begründung: Das Kind sei nicht von ihm.

Nach WZ-Informationen hat das Paar — der Wuppertaler sitzt bereits in Strafhaft — immer noch postalischen Kontakt. Beim Prozess bestand die dreifache Mutter allerdings darauf, dass der Angeklagte während ihrer Zeugenaussage nicht im Saal ist. Ihre drei Kinder — zwei sollen vom Angeklagten sein — leben mittlerweile in Pflegefamilien.