Korruption: Mit Gitarren-Spende an die Wunschschule
Wie ein Familienvater versuchte, seinen Sohn trotz vorheriger Ablehnung doch noch an der Gesamtschule Barmen unterzubringen.
<strong>Wuppertal. Die städtische Gesamtschule Barmen ist beliebt. In diesem Jahr wollten 386 Eltern ihre Kinder am Oberdörnen anmelden. Doch 212 Bewerber mussten abgewiesen werden (die WZ berichtete). Darunter war auch ein 47 Jahre alter Familienvater. Doch der wollte sich offenbar nicht damit abfinden, dass sein Sohn durchs Bewerbungsraster gefallen war. Stattdessen schrieb der Wuppertaler einen Brief an die Schulleitung. Der brachte ihm erst ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechung, dann einen Strafbefehl und jetzt eine Geldauflage von 1500 Euro ein.
Keyboards für die richtige Entscheidung
Grund: Laut Amtsgericht hat der 47-Jährige im Februar dieses Jahres - also in der heißen Phase der Schulbewerbungen - in einem Schreiben an die Leitung der Gesamtschule Barmen darum gebeten, die Entscheidung gegen die Anmeldung seines Sohnes noch einmal zu überprüfen. Der Haken daran: Im selben Schreiben bot der 47-Jährige der Schule fünf Keyboards oder alternativ zehn Klassik-Gitarren als "Spende" an.
Die Schulleitung ging darauf nicht ein, sondern informierte stattdessen das Schulverwaltungsamt, das wiederum Anzeige wegen Bestechung erstattet. Für die ermittelnde Staatsanwaltschaft war der Fall klar: Per Strafbefehl - also ohne öffentlichen Strafprozess - sollte der kuriose Korruptionsfall beigelegt werden. Höhe des Strafgeldes: 1200 Euro. Zum Vergleich: Die Ermittler taxierten den Wert der angebotenen Musikinstrumente auf 500 Euro.
Jetzt hat sich der Fall auf einem anderen Weg erledigt. Nach einem Gespräch und Zustimmung sämtlicher Verfahrensbeteiligter wurde das Verfahren gegen den Wuppertaler eingestellt. Nebeneffekt: Der Mann, der nach WZ-Informationen früher einen Musikgeschäft in Elberfeld führte, mittlerweile im Kreis Mettmann einen Laden hat, taucht so nicht im Bundeszentralregister auf.
Und auch die Gesamtschule Barmen darf sich freuen: Der abgewiesene Vater muss eine Auflage von 1500 Euro an den Förderverein der Schule zahlen, sonst werden die Ermittlungen gegen ihn wieder aufgenommen.
Welche Schule der Sohn des Wuppertalers nach den Sommerferien nun besucht, ist dem Amtsgericht übrigens nicht bekannt. Dafür ist der Bestechungsfall verwaltungsintern längst das Topthema fürs kommende Schuljahr. Laut Presseamt wurden sämtliche städtischen Schulen in anonymisierter Form über das illegale Gitarren-Angebot informiert und auf etwaige strafrechtliche Konsequenzen hingewiesen.
Fakt ist aber auch: Laut Presseamt hat es bei der Anmeldung eines Schülers an eine Wunschschule bislang keinen auch nur im Ansatz vergleichbaren Bestechungsversuch gegeben.