Scharpenacken Leinenpflicht von März bis September im Wuppertaler Landschaftsschutzgebiet

Wuppertal · Im Gebiet sollen neue Schilder auf angepasste Regeln hinweisen – etwa für Hundebesitzer.

Die bisherigen Schilder am Scharpenacken werden bald neuen weichen. Sie halten fest, was laut Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW erlaubt ist und was nicht.

Foto: Andreas Fischer

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) wird auf dem ehemaligen Standortübungsplatz Scharpenacken neue Schilder aufstellen, die über das Verhalten der Besucher aufklären sollen. Wie Anne Röttsches vom BLB mitteilt, bestehe der Anspruch darin, „die Freizeitnutzung mit den Anforderungen des Landschafts- und Naturschutzes im verträglichen Miteinander zu organisieren“. Die Schilder würden derzeit erarbeitet und entstünden in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Biologischen Station Mittlere Wupper.

Die Nutzung des Gebietes steht oft in der Diskussion: Mit seinen Weiden, Laubwäldern und Bachtälern wird es einerseits als „Naturerbe“, andererseits aber auch als „Hundeparadies“ hervorgehoben. Offiziell ist es ein Landschaftsschutzgebiet, Schilder weisen seit 2013 auf Verhaltensregeln hin. Wie die WZ seinerzeit berichtete, hatten diese damals ebenfalls schon für Irritation gesorgt, da sie neben „Bobbycars“ und Rollern auch Kiteboards abseits der Wege ausschlossen, eine Kombination aus Skateboard und Lenkdrachen. Ein Sportler kritisierte damals die Regelung, zumal „das Gelände jahrzehntelang mit Panzern durchpflügt wurde“.

Verein der Hundefreunde Scharpenacken hat sich aufgelöst

In seiner Juni-Sitzung hat der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde für die neuen Schilder nun eine sogenannte landschaftsrechtliche Befreiung beschlossen, da sie ohne diese gar nicht erlaubt und inhaltlich zum Teil widersinnig seien, heißt es in der Beschlussvorlage. Der Knackpunkt dabei: Hundebesitzer werden künftig noch deutlicher darauf hingewiesen, was erlaubt ist und was nicht. So sieht der Entwurf vor, dass von März bis September für Hunde aufgrund der Brutzeit künftig eine generelle Leinenpflicht gelten soll; diese ist für befestigte Wege und offene Wiesen nur in den Herbst- und Wintermonaten ausgesetzt. Dafür sollen zusätzliche Schilder auf einen Leinenzwang im Bereich der Schafweiden hinweisen. Verstöße würden mit einem Bußgeld geahndet; bisher war keine zeitliche Begrenzung vermerkt.

Für die Initiative Menschen- und Naturfreunde Scharpenacken, so schreibt sie in einer Stellungnahme, sei dies ein guter und richtiger Schritt für die Aufwertung des Landschaftsschutzgebietes – „weg vom Anstrich eines Hundeauslaufgebietes hin zu einem wertvollen Landschaftsraum“ – zumal der Scharpenacken große Biotopverbundflächen beinhalte und „einen Ausgleich für den entstandenen baulichen Eingriff in die Natur durch JVA, Landesschulen und bald auch Forensik schaffen soll“. Darüber hinaus seien das angrenzende Murmelbachtal und Bereiche des Vorwerk-Parks als Naturschutzgebiete ausgewiesen. „Im Naturschutzgebiet gehört der Hund immer an die Leine und Mensch und Hund auf die Wege.“

Yvonne Wengeler ist ehemalige Vorsitzende des Vereins „Hundefreunde Scharpenacken. Der Verein hat nun nach zwölf Jahren aufgegeben. Er plädierte für Hundefreilauf – aber nicht grenzenlos – und hatte selbst „zehn goldene Regeln“ aufgestellt. „Wir haben immer Aufklärungsarbeit betrieben“, betont Wengeler, die seit 30 Jahren Hunde ausbildet. „Manche Hundebesitzer sind verständnisvoll, andere ignorant.“ Ungeachtet dessen habe der Verein jedoch nie Unterstützung erhalten. „Wir sind es satt, der Prellbock für andere zu sein und beschimpft oder bedroht zu werden.“ Zu dieser Jahreszeit halte sich Wengeler mit ihrem Rudel nicht mehr am Scharpenacken auf, auch aufgrund der Radfahrer: „Viele nehmen überhaupt keine Rücksicht und brettern mit 50 Sachen an den Hunden oder Kindern vorbei.“ Auch der Konflikt mit dem Schäfer sei nicht gelöst, „weil man immer Gefahr läuft, plötzlich vor 700, 800 Schafen zu stehen“.

Zu den weiteren Regeln zählt, dass Picknick, Grillen, offenes Feuer und der Aufenthalt in der Dunkelheit nicht gestattet sind. Das Ausbürsten von Hundefell ist zu unterlassen, zumal das Verschlucken von Fellbüscheln für Schafe tödlich enden kann. Fahren abseits der Wege ist nicht erlaubt, motorisierte Modelle sind generell untersagt, wobei auch Drohnen und Modellflugzeuge eingeschlossen sind.