Lkw-Anhänger darf die Sicht einschränken
Ein Leser ärgert sich über gefährlichen Verkehrs-Situationen am Otto-Hausmann-Ring.
Varresbeck. Einsam und verlassen steht er am Straßenrand am Otto-Hausmann-Ring. Schon seit längerer Zeit wirbt ein roter Lkw-Anhänger eines Speditions-Unternehmens in wechselnden Positionen auf der starkbefahrenen Straße. Wenn es nach einem unserer WZ-Leser geht, soll bald damit Schluss sein. Dieser beklagt in einem Schreiben an die Redaktion, dass der Anhänger mitunter so unglücklich positioniert sei, dass man den fließenden Verkehr nicht genügend einsehen könne.
In seiner Mail schildert er zudem einen konkreten Vorfall, bei dem es fast zu einem Unfall gekommen sei. An einem Samstagmorgen befuhr er aus Richtung Varresbeck den Otto-Hausmann-Ring, als er auf der Höhe des Lidl-Parkplatzes eine Vollbremsung machen musste, weil ein anderer Autofahrer ihm die Vorfahrt nahm. „Es hat nur noch ein halber Meter zum Unfall gefehlt“, beschreibt er die Situation.
Der beteiligte Autofahrer habe sich umgehend bei ihm entschuldigt und erklärt, dass er durch den Anhänger den oberen Teil des Otto-Hausmann-Rings nicht richtig hätte einsehen können.
Für unseren Leser war daraufhin klar: „Für mich ist ein Unfall programmiert, wenn es zu den Stoßzeiten der beiden Supermärkte Lidl und Edeka kommt.“ Vor allem deswegen, weil es auf dieser Straße schon mehrfach zu Unfällen gekommen sei.
Tatsächlich registrierte die Polizei im vergangenen Jahr insgesamt 101 Unfälle auf dem Otto-Hausmann-Ring, davon sechs Personenschäden, bei denen die Beteiligten leicht verletzt wurden. Das Gros der Unfälle machen jedoch Blechschäden aus, von denen die meisten auf den Parkplätzen der beiden Supermärkte passiert sind. Dazu zählen auch Fahrerflucht vom Unfallort sowie Auffahrunfälle.
Allerdings spielt dabei der Lkw-Anhänger, der die Sicht beim Ausfahren womöglich einschränkt, nicht die entscheidende Rolle, sondern der Autofahrer. Ein Sprecher der Stadt erklärt: „Wenn die Sicht bei der Ausfahrt eingeschränkt wird, greifen zunächst die besonderen Sorgfaltspflichten des Ausfahrenden.“ Das bedeutet nach Paragraf 10 der Straßenverkehrsordnung, dass sich der Autofahrer beim Rausfahren so verhalten muss, „dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“. Wenn erforderlich, müsse man sich notfalls einweisen lassen.
Anders ausgedrückt: Solange der Anhänger ordnungsgemäß auf einem gekennzeichneten Parkplatz steht, ist der Autofahrer für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer verantwortlich. Egal, ob der Anhänger die Sicht einschränkt oder nicht. Der Stadt sind in diesem Fall die Hände gebunden. „Grundsätzlich darf der Lkw-Anhänger da stehen. Denn es gibt kein Lkw-Parkverbot, schon als Schild nicht“, erläutert der Sprecher. „Wenn der Anhänger jedoch kein amtliches Kennzeichen hat oder fahruntüchtig ist, kann und soll das der Stadt gemeldet werden und dann schreiten wir auch ein.“
Da aber beides nicht der Fall ist, „kann die Polizei oder das Ordnungsamt in der Regel nur feststellen, dass das Fahrzeug ordnungsgerecht parkt oder eben nicht.“ „Diese Problematik“, vermutet der Sprecher, „kriegt man wohl nur in den Griff, wenn man das Parken am Otto-Hausmann-Ring grundsätzlich verbietet, aber damit wäre auch keinem wirklich geholfen.“