Missbrauchs-Prozess: Ex-Lehrer auf Bewährung verurteilt
Richterin rügt das Verhalten der Grundschule.
Wuppertal. Ein ehemaliger Lehrer der Griechischen Grundschule am Uellendahl ist am heutigen Donnerstag zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung gegen eine Geldauflage von 1200 Euro für eine Jugendschutzeinrichtung lautet das Urteil. Zudem muss der 57-Jährige Schadenersatz an die Opfer zahlen.
Wie berichtet, wurde zunächst ein Strafbefehl (ein Jahr auf Bewährung und 1200 Euro Geldauflage) gegen den 57-Jährigen erlassen. Diesen lehnte er ab, weshalb fünf ehemalige Schülerinnen in der Hauptverhandlung vor dem Wuppertaler Amtsgericht aussagen mussten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Lehrer, den das griechische Generalkonsulat wegen der Vorwürfe entlassen hatte, mehrere Mädchen unsittlich unter der Kleidung angefasst hat. Der Angeklagte sah sich hingegen als Opfer eines Komplotts: „Die Kinder sind angestiftet worden“, sagte er während des Prozesses immer wieder. Das Gericht teilte diese Ansicht nicht: „Die Aussagen der Kinder waren absolut authentisch“, ließ Richterin Sauter-Glücklich keine Zweifel offen.
Die Erhöhung der Strafe im Gegensatz zum Strafbefehl begründete das Gericht damit, dass „der Angeklagte nichts unversucht gelassen hat, die Kinder als Lügner darzustellen.“ Zudem sei das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Lehrer und Schülern ausgenutzt worden.
Dieses Vertrauensverhältnis wird bei den Opfern in Zukunft auch gestört sein, weil ihre ersten Beschwerden beim Schulsekretariat ignoriert worden waren. Dieses Verhalten rügte Richterin Sauter-Glücklich in der Urteilsbegründung: „Die Schule hat nicht angemessen reagiert, man wollte wohl einen Skandal vermeiden.“
Der Vater eines der Mädchen, der beim Prozess als Nebenkläger auftrat, war mit dem Urteil zufrieden: „Ein faires Urteil.“ Besonders beruhigt ihn, dass der 57-Jährige Deutschlehrer wohl nie wieder an einer Schule arbeiten wird. Den zugesprochenen Schadensersatz in Höhe von 600 Euro will er an ein Kinderdorf spenden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.