Missbrauchs-Prozess: Kinder müssen aussagen

Angeklagter Lehrer weist Vorwürfe zurück und vermutet einen „Komplott“.

Wuppertal. Eine Aussage wollte das Gericht den mutmaßlichen Opfern eigentlich ersparen. Im Fall eines wegen sexuellen Missbrauchs angeklagten Ex-Lehrers der Griechischen Grundschule in Wuppertal hatte das Gericht deshalb zunächst einen Strafbefehl (ein Jahr Haft auf Bewährung und 1200 Euro Geldauflage) erteilt. Gegen legte der Angeklagte Einspruch ein. Deshalb mussten am heutigen Dienstag fünf ehemalige Schülerinnen des 57-Jährigen aussagen.

Der Mann soll in insgesamt sechs Fällen zwischen 2006 und 2008 Schülerinnen unsittlich angefasst haben. Die Taten sollen während Nachhilfestunden nach dem regulären Unterricht und in Freistunden begangen worden sein. Der Angeklagte bestritt am Dienstag alle Vorwürfe. Dabei blieb er, auch nachdem Richterin Andrea Sauter-Glücklich ihn auf mögliche Konsequenzen hinwies: Sie machte deutlich, dass er, falls die Zeugenaussagen glaubwürdig seien, mit einem deutlich höheren Strafmaß rechnen müsse als im Strafbefehl.

Doch der ehemalige Lehrer sieht sich als Opfer einer Verschwörung: Der Vater einer Schülerin hätte die anderen Kinder zur Falschaussage angestiftet. „Das ist alles erfunden. Es handelt sich um fingierte Beschwerden“, so der Angeklagte. Die Frage des Gerichts, welchen Grund es für ein „Komplott“ gegen ihn geben könnte, konnte er nicht beantworten.

Die Nebenklage wies die Verschwörungstheorie zurück. Man habe nur zwei der insgesamt fünf Zeugen benannt. Fakt ist: Die anderen drei Zeugen wurden aufgrund polizeilicher Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft benannt.

Der Angeklagte zieht trotzdem die Glaubwürdigkeit der minderjährigen Zeugen in Zweifel. Dem Gericht erzählte er unter anderem, dass er vom Vater eines Mädchens in der Schule angegriffen und geschlagen worden sei. Richterin Sauter-Glücklich: „Das hat mit der Verhandlung heute nichts zu tun.“

Und so wurden die fünf ehemaligen Schülerinnen des Angeklagten am Dienstag mehrere Stunden lang vernommen — wie erwartet, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zeitweilig musste auch der Angeklagte den Saal verlassen. Ein Urteil steht noch aus. Die Verteidigung stellte am Dienstag mehrere Beweisanträge. Der Prozess wird am 17. März fortgesetzt.