Mordprozess: Das heimliche Leben des Daniel B. (31)

Weitere Zeugenaussagen im Prozess um getötetes Mädchen (15) und deren Mutter (53).

Wuppertal. Im Kern hat Daniel B. (31) die schweren Vorwürfe zugegeben. Anfang der Woche hatte er gestanden, Mitte März dieses Jahres erst seine Freundin (15) und dann deren Mutter (53) erstickt zu haben. Als Motiv nannte er in beiden Fällen Wut. Das Mädchen habe ihn beleidigt und geohrfeigt, die Mutter habe ihn für das Schulschwänzen der Hauptschülerin verantwortlich gemacht.

Gestern fragte das Gericht erneut Zeugen zu der merkwürdigen Beziehung des Angeklagten und seiner beiden Opfer.

Unter anderem kam ein früherer Nachbar aus einem Wohnheim für Ex-Strafgefangene zu Wort. Er nannte die Beziehung des Angeklagten zu dem Mädchen angesichts des Altersunterschieds "katastrophal". Bezüglich des Alters der Schülerin habe B.zudem gelogen. Mal war die Freundin 18, dann doch deutlich jünger. In dem Wohnheim sei B.- in seinem Zimmer soll er einen Altar für den toten Michael Jackson aufgebaut haben - als "Perversling" bezeichnet worden. Gewehrt habe er sich nicht, stattdessen weiter Geschichten von angeblichen Schwangerschaften seiner "Verlobten" erzählt. Die habe trotz finanzieller Engpässe offenbar Geschenke bekommen: ein Handy, Kleidung und eine Kette zu Weihnachten.

Offenbar gehörte der jetzt wegen Totschlag und Mordes angeklagte B. schon im November 2009 zum Haushalt seiner späteren Opfer. Gestern erinnerte sich die Schwester (24) der 15-Jährigen, dass auf einem Sideboard im Wohnzimmer der Mutter ein Bild von B. aufgestellt gewesen sei. Daneben habe ein Foto des verstorbene Ehemannes der Mutter und ein Bild der 15-Jährigen im Negligé gestanden.

Die Mutter habe damals nicht recht erklären können, wer der fremde Mann sei und warum ihre jüngere Schwester derart aufreizend daneben postiert sei. Es handele sich um einen ihrer Arbeitskollegen, dem die jüngere Tochter schöne Augen machen würde.

Die ältere Schwester traf bei einem ihrer seltenen Besuche im Haushalt der Mutter ein einziges Mal und rein zufällig auf B. Das sei der 53-Jährigen und der jüngeren Schwester sichtlich unangenehm gewesen. B. habe nicht gegrüßt, sich nicht einmal zu ihr umgedreht.

Ein Hausbewohner bestätigte die Heimlichtuerei. Nachdem B.in die Wohnung direkt gegenüber seiner späteren Opfer eingezogen sei, habe er sich als Bruder der 15-Jährigen ausgegeben.

Dass das Mädchen in irgendeiner Weise gewalttätig war, hat bislang kein Zeuge bestätigt. Ob das die Ohrfeigen-Version des Angeklagten erschüttert, muss das Gericht entscheiden. B. selbst hatte in seinem Geständnis gesagt, die 15-Jährige habe sich im Grunde nicht gewehrt, als er sie mit einem Kissen erstickte. Kampfspuren hat es im Zimmer des Mädchens nicht gegeben.

Ein als Zeuge geladener Rechtsmediziner sagte gestern aus, die Mutter habe offenbar mehrere Schläge mit einem in der Wohnung gefundenen Fleischklopfer abbekommen, beziehungsweise mit der Hand abgewehrt. B. hatte ausgesagt, nur ein einziges Mal geschlagen, dann die 53-Jährige erstickt zu haben.