Polizeieinsatz wegen Majas Gebell - der Staat muss ihn bezahlen

Urteil vor dem Verwaltungsgericht: Mischlingshund Maja trifft keine Schuld.

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Wuppertal. Vorlautes Gebell, eine besorgte Nachbarin, ein etwas voreiliger Polizeieinsatz sowie die Rechnung eines Schlüsseldienstes über 75 Euro — das sind die Zutaten eines kuriosen Rechtsstreits, der vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zugunsten zugunsten von Hund und Frauchen ausging — zu Lasten der Staatskasse.

Im September des vergangenen Jahres hatte Iwone Tchorz in erster Instanz am Amtsgericht Wuppertal erfolgreich Einspruch gegen eine Geldbuße in Höhe von 73,50 Euro eingelegt. Mischlingshundedame Maja, so der Vorwurf der Polizei, soll an einem Märzabend auf dem Rott die Nachbarschaft durch Dauerkläffen gestört haben. Die Polizei ließ die Wohnung durch einen Schlüsseldienst öffnen. Eine Zeugin berichtete allerdings vor Gericht, dass sie die Polizei nicht wegen einer Lärmbelästigung gerufen habe, sondern aus Sorge, man habe ein Tier ausgesetzt. Anwalt Elmar Weber wies auf die Uhrzeit des Einsatzes hin. Die Polizei habe noch vor 21 Uhr den Schlüsseldienst angefordert. Die Nachtruhe beginne aber erst um 22 Uhr.

Das Verfahren um Majas Gebell wurde eingestellt. Da Majas Frauchen nicht bereit war, die Kosten für den Schlüsseldienst zu übernehmen, ging es in die nächste Instanz. Dort war der Fall dann schnell vom Tisch. „Innerhalb von vier Minuten war der Richter fertig“, sagt Iwone Tchorz, die froh ist, dass sie den Mut hatte, um ihr Recht zu kämpfen.

Von einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft, so das Gericht, könne man selbst bei einem dauerhaften Gekläffe eines kleinen Hundes während der rund einstündigen Abwesenheit der Besitzer nicht ausgehen. Ob tatsächlich „Maja“ gebellt habe oder ob auch ein anderer Hund als „Täter“ in Betracht komme, sei deshalb unerheblich.

„Da waren die jungen Polizisten um halb neun wohl etwas zu schnell“, lautete der Kommentar des Richters. „Viel Lärm und Kosten um nichts“, fasst Elmar Weber den Fall zusammen. Nach dringendem Anraten des Gerichts nahmen die Vertreter der Polizei den von Elmar Weber und seiner Mandantin Iwone Tchorz angefochtenen Leistungsbescheid zurück, mit dem das Polizeipräsidium Wuppertal die Erstattung der Kosten in Höhe von 75 Euro für den Schlüsseldienst durchsetzen wollte. Auch die Kosten für den Prozess gehen zulasten der Staatskasse. Die sind allerdings ungefähr dreimal so hoch.