Staatsanwaltschalt ermittelt in aktuellem Fall Prostitution für ein höheres Taschengeld: Polizei Wuppertal gibt Präventionshinweise
Wuppertal · Die Polizei gibt Tipps, wie Eltern sich verhalten sollen, wenn ihre Kinder betroffen sein könnten.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit wegen des Verdachts der Zuhälterei und Zwangsprostitution gegen einen 18- und einen 19-Jährigen. Fünf Mädchen und Jungen aus Wuppertal und Solingen, die jüngste von ihnen 14 Jahre alt, sollen sich freiwillig prostituiert haben – um akute Geldprobleme zu lösen oder sich Luxusartikel leisten zu können, erzählten sie den Ermittlern.
Fälle, dass sich Kinder und Jugendliche prostituieren, um ihr Taschengeld aufzubessern, sind der Polizei bekannt, sagt Sprecher Andreas Reuter. Ebenso Formen der sexuellen Ausbeutung, zum Beispiel die „Loverboy-Masche“, bei der ein Mann die Liebe von Mädchen gewinnt, sie von sich abhängig macht und mit Überredung, Druck oder Erpressung in die Prostitution zwingt. Oder sogenanntes „Cybergrooming“, bei dem Kontakte zu Minderjährigen im Internet angebahnt werden, um sexuelle Übergriffe zu begehen.
„Eltern, aber auch ihren Kindern, bietet das Kriminalkommissariat Opferschutz Präventionshinweise sowie Hilfestellung bei bereits geschehener Tat an“, sagt Andreas Reuter. Eltern sollten immer im Gespräch mit den Kindern bleiben und Bedürfnisse und materielle Wünsche nicht unterschätzen. Aufklärung sei wichtig, im Hinblick auf Sexualität schon vor der Pubertät, und auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Misstrauisch sollten Eltern werden, wenn ihre Kinder teure Anschaffungen machen, zum Beispiel Handys oder Sneaker, aber nicht wissen, woher das Geld dafür kommt.
„Grundsätzlich sollten Eltern nah an ihren Kindern sein und Interesse zeigen“, sagt Andreas Reuter. „Das bedeutet, sie im Umgang mit Medien bereits früh zu begleiten.“ Eine gute Medienkompetenz sei wichtig, damit Kinder und Jugendliche selbstbestimmt und sozial verantwortlich mit ihnen umgehen können. „Sie wachsen in der heutigen Zeit mit den sozialen Medien auf und sehen teilweise ungefiltert sexuelle Inhalte, Gewalt und Brutalität.“ Die Begleitung durch Erwachsene sei unabdingbar. Wenn Kinder und Jugendliche wissen, was zum Beispiel Cybergrooming ist, erkennen sie eher, wenn ihnen das selbst passiert.
Wenn Eltern sich unsicher sind, ob ihre Kinder betroffen sein könnten – sich für ein höheres Taschengeld prostituieren oder sexuell ausgebeutet werden – oder klar ist, dass das passiert ist, können sie sich Hilfe suchen. „Es gibt viele Experten und Unterstützung durch Fachstellen“, sagt Andreas Reuter. Der Opferschutz der Polizei hilft selbst und vermittelt gegebenenfalls auch weiter. Es gibt städtische Beratungsstellen, Hilfetelefone, Frauenberatungsstellen und Pro Familia. Es ist auch möglich, Kontakt zur Schule oder zu Schulpsychologen aufzunehmen. Übersichten gibt es im Internet auf www.polizei-beratung.de und speziell für Kinder und Jugendliche auf www.polizeifuerdich.de.
Die Jugendlichen in dem aktuellen Fall kommen aus verschiedenen gesellschaftlichen Schichten, so die Staatsanwaltschaft. Den Kontakt zu den Zuhältern haben sie gesucht, weil sie sich selbst nicht in der Szene auskannten. Der 18- und der 19-Jährige sollen dann Anzeigen geschaltet und Räume organisiert haben. Sie hätten auch das Geld der Freier bekommen und den Jugendlichen nur einen Bruchteil abgegeben.
Das Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz in Wuppertal ist telefonisch unter 0202/284-1801 und per E-Mail an k.praevention.wuppertal@polizei.nrw.de erreichbar.