Prozess: Diebeszug durch Apotheken
Ein Quintett erbeutete in fünf Monaten rund 75.000 Euro.
Wuppertal. Angeklagt waren die vier Männer und eine Frau aus Wuppertal wegen bandenmäßigen Diebstahls. Das bandenmäßige Vorgehen konnte das Amtsgericht den Angeklagten am Donnerstag jedoch nicht nachweisen, weshalb die Fünf nach vier Stunden den Gerichtssaal mit ganz unterschiedlichen Vorzeichen wieder verließen.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten im Alter zwischen 27 und 35 Jahren - bis auf die Frau alles Kosovaren - zwischen August 2008 und Februar 2009 in mehreren Städten, darunter auch in Wuppertal, in Apotheken und andere Geschäfte eingebrochen sein.
Der diebische Streifzug begann laut Anklage mit drei Apotheken im Wuppertaler Osten. Dann ging es weiter im Bereich Elberfeld - auch hier hauptsächlich bei Apotheken, wo die Einbrecher neben Rezepten, Bargeld und einer EC-Karte auch Arzneimittel einsteckten. Bis in den Januar hinein, so die Anklage, weitete das Quintett seine Kreise bis nach Essen und Bad Marienberg aus. Geschädigte waren hier unter anderem eine Spielhalle und ein An- und Verkauf. Auch Kioske standen auf der Liste der Diebes-Gruppe. An der Wittener- und der Rudolfstraße in Wuppertal steckten die Angeklagten mehrere hundert Stangen Zigaretten und Handykarten ein. Gesamtbeute laut Anklage: Bargeld und Waren im Wert von 75.000 Euro.
Ende Dezember vergangenen Jahres sollen die Angeklagten in die Candle-Factory am Weth eingebrochen sein, wo ausnahmsweise weit mehr Geld als vorgeschrieben im Tresor lag. Interessant, dass die einzige Frau des Quintetts Filialleiterin des Geschäfts ist. Sie stritt eine Tatbeteiligung gestern jedoch ab. Und so muss gegen sie - wie gegen einen weiteren Mitangeklagten - weiter verhandelt werden. Ein Termin dafür steht jedoch noch nicht fest.
Die beiden Hauptbeteiligten der Diebstähle, die bis gestern in U-Haft saßen, wurden nach einem ausgiebigen Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen und umfassenden Geständnissen jeweils zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Auflage: Sie müssen je 300 Arbeitsstunden ableisten.
Gegen einen Angeklagten wurde das Verfahren wegen geringer Schuld ohne Auflagen eingestellt.