Prügel: Taleas Vater muss Strafe zahlen
Das Landgericht verwarf die Berufung des 36-Jährigen.
Wuppertal. Genau fünf Monate ist es her, dass das Wuppertaler Landgericht im Fall des zu Tode gekommenen Pflegekindes Talea ein Urteil fällte. Damals wurde die Ex-Pflegemutter der Fünfjährigen wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Am Montag trafen die leiblichen Eltern im Landgericht erneut aufeinander. Doch dieses Mal ging es nur am Rande um Talea.
Das Amtsgericht Wuppertal hatte den 36 Jahre alten Vater von Talea Anfang Januar wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 900 Euro - das sind drei Monatsgehälter des Hartz IV-Empfängers - verurteilt. Das Urteil wollte der 36-Jährige nicht akzeptieren und ging in Berufung. Das Opfer damals: Taleas leibliche Mutter (36). Drei Wochen nach dem Tod der gemeinsamen Tochter, am 9. April 2008, soll es in der Wohnung des Vaters zwischen dem 36-Jährigen und seiner damaligen Lebensgefährtin zu einer handfesten Auseinandersetzung gekommen sein.
Der 36-Jährige soll seine Ex-Freundin gewürgt und geschubst habenMan habe sich gegenseitig die Schuld am Tod der Tochter gegeben, hatten die Ex-Partner im amtsgerichtlichen Prozess ausgesagt. Dann sei der Streit - wie wohl häufig - eskaliert. Laut Staatsanwaltschaft hat der 36-Jährige seine Ex-Freundin gewürgt und aus der Tür geschubst, dass diese zu Boden fiel. Die Frau - sie ist Alkoholikerin und hatte auch an jenem Abend getrunken - sagte am Montag als Zeugin vor Gericht aus, dass sie sich nur in Teilen erinnern könne. Szenen wie diese habe es häufig gegeben. "Es kann sein, dass ich das mit einem anderen Vorfall verwechsele", sagte die 36-Jährige.
Den von der Verteidigung geforderten Freispruch gab es nicht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Ex-Freundin gewürgt und geschubst hatte und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.