Wuppertal Rechts vor links auf der Trasse?
Ein Urteil für den Panoramaradweg in Velbert sorgt in Wuppertal für Diskussionen. Stadt und Wuppertal-Bewegung bleiben entspannt.
Wuppertal. Rechts vor links auf der Nordbahntrasse? Ein Urteil des Landgerichts Wuppertal hat jetzt für Diskussionen in der Radlerszene gesorgt. Dabei ging es zwar um einen Unfall auf dem Panoramaradweg Niederbergbahn, der von Wülfrath über Velbert nach Heiligenhaus führt. Die Entscheidung könnte aber, so mutmaßen einige, auch Auswirkungen auf die Wuppertaler Trasse haben.
Hintergrund: Radfahrer A — der spätere Kläger — war mit seinem Fahrrad auf dem Panorama-Radweg, ebenfalls eine ehemalige Bahntrasse, unterwegs. An einer Stelle, wo dieser von einem anderen Radweg gekreuzt wird, kam Radfahrer B von rechts. Nachdem dieser, so ist in den Ausführungen des Gerichts nachzulesen, nach rechts geschaut hatte, ob vielleicht ein weiterer Radfahrer C dort fährt, und auf den Panoramaradweg auffuhr, kam es zur Kollision. Da Radfahrer A davon ausging, Vorfahrt gehabt zu haben, ging er vor Gericht. Seine Hauptbegründung: Es sei eigentlich gar keine Kreuzung gewesen, da der kreuzende Radweg viel schlechter ausgebaut sei als der Panorama-Radweg. Zudem hätte es sogar Pfosten dort gegeben, die Radfahrer B zum langsamer fahren angehalten hätten. Also sei er — Radfahrer A — bevorrechtigt gewesen, Radfahrer B habe ihm die Vorfahrt genommen.
Eine Argumentation, der sich aber weder das Amtsgericht Velbert, noch später das Landgericht Wuppertal — Radfahrer A hatte Berufung eingelegt — anschlossen. Auch auf Radwegen — sofern es keine anderweitige Regelung durch Verkehrszeichen gibt — gelte rechts vor links.
Was bedeutet dieses Urteil aber für die Nordbahntrasse? Nichts, sagt die Stadtverwaltung. Radwege, die die Nordbahntrasse kreuzen, gebe es nicht, heißt es aus dem Presseamt. Es handele sich in Wuppertal eher um Zuwegungen — die keine Vorfahrt hätten. Deshalb sei auch eine Extra-Beschilderung nicht notwendig. Dem schließt sich auch Carsten Gerhardt, Chef der Wuppertal-Bewegung an.
„Das sind hier Zuwegungen. Dieses Urteil greift deshalb bei uns nicht.“ Zumal, so Gerhardt, auf einem langen Stück der Trasse ein Radler, der auffahren will, „erst einmal auf dem Fußweg landet“. Das passiert zum Beispiel am Bahnhof Mirke. Ein Punkt, den auch Christoph Grothe von der IG Fahrrstadt anführt, warum auf der Nordbahntrasse kein rechts-vor-links gelte.
Grothe, der auch den Panoramaradweg gut kennt, räumt aber ein, dass das Urteil schon kurios sei. Über eine Rechts- vor-links-Regelung dort habe er sich noch nie Gedanken gemacht. Die Zufahrten, die auf den Panorama-Radweg führten, seien aus seiner Sicht meist eher Pfade oder Waldwege. Aber, so sagt er noch einmal, „selbst so etwas haben wir ja bei der Nordbahntrasse nicht“. Deshalb gehe er davon aus, dass das Urteil Wuppertal nicht betreffe.
Etwas vorsichtiger ist Klaus Lang, Vorsitzender des ADFC Wuppertal/Solingen. „Wir sind uns da nicht so sicher.“ Die Problematik solle beim nächsten Arbeitskreistreffen, zu dem auch Vertreter der Stadt kommen, auf jeden Fall erörtert werden.
Roland Huhn, Referent Recht des ADFC in der Bundeszentrale, warnt davor, das Thema zu den Akten zu legen. Auch wenn er kein Freund von zusätzlichen Schildern sei, sei das vielleicht für einzelne Auffahrten zur Nordbahntrasse eine mögliche Lösung. Dass es sich nämlich ausschließlich, wie die Stadt sie sieht, um „Zuwegungen“ und keine Radwege handelt, müsse unter Umständen geprüft werden.
Diese Diskussion müsse man vielleicht aber ja auch gar nicht führen, hoffen eigentlich alle Beteiligten. „Das Wichtigste bei der Nutzung der Nordbahntrasse ist die gegenseitige Rücksichtnahme“, betonen Carsten Gerhardt und Stadtsprecherin Ulrike Schmidt-Keßler. Und Christoph Grothe sieht nicht die Gefahr, „dass jetzt jeder meint, ohne zu gucken auf die Trasse zu fahren, weil er glaubt, Vorfahrt zu haben.“