Auf den Einladungen stand nicht die vollständige Sitzungsadresse Rechtsamt zweifelt Ratssitzungen in der Historischen Stadthalle an

Wuppertal · Auf den Einladungen habe nicht die vollständige Adresse des Sitzungsortes gestanden.

Der Wuppertaler Stadtrat hat seine letzten drei Sitzungen im Großen Saal der Stadthalle abgehalten.

Foto: Fries, Stefan (fri)

Das Rechtsamt der Stadt Wuppertal hat Zweifel daran, dass die Ratssitzungen am 11. Mai sowie am 22. und 24. Juni ordnungsgemäß zustandegekommen sind. Sämtliche Beschlüsse könnten rechtlich anfechtbar sein. Das teilte Amtsleiter Olaf Radtke dem Oberbürgermeister vor den Juni-Sitzungen nach eigenem Bekunden per Mails am 18. und 19. Juni auch mit. Demnach trägt Radkte immer noch Bedenken „bezüglich der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Ratssitzung im Sinne des Paragraphen 48 I 4 der Gemeindeordnung“. Der Ort der Ratsversammlung sei im Amtsblatt der Stadt lediglich mit „Stadthalle, Großer Saal“ bezeichnet worden. Das reicht aus Sicht des Rechtsamtsleiters nicht aus. Die vollständige Adresse hätte mithin, Stadthalle, Johannisberg 40, Großer Saal, 42113 Wuppertal lauten müssen.

Radtke sieht in der verkürzten Adressangabe das Risiko, dass Beschlüsse der Sitzungen im Mai und im Juni anfechtbar sein könnten. Das träfe dann unter anderem die Standortentscheidung gegen die Kleine Höhe für die Forensik des Landes NRW, aber auch Bebauungspläne wie den umstrittenen am August-Jung-Weg in Elberfeld. „Die hier angenommenen Bekanntmachungsmängel können jederzeit und durch Jeden (Bürger, Ratsvertreter, Aufsichtsbehörde) gerügt und geltend gemacht werden“, heißt es im Schreiben des Rechtsamtes an Oberbürgermeister Andreas Mucke.

Der sieht die ganze Angelegenheit eher gelassen. Für ihn ist „Stadthalle, Großer Saal“ eindeutig genug, wenn es darum geht, einen Wuppertaler einzuladen. Er zweifelt keinen Augenblick daran, dass jeder Ratsherr und jeder interessierte Bürger weiß, wohin er dann zu gehen hat. „Zur Ratssitzung wird seit Jahr und Tag nur mit dem Hinweis, Rathaus, Sitzungssaal, eingeladen. Das habe ich nachschauen lassen.“

OB Mucke soll volle rechtliche Verantwortung übernehmen

Olaf Radtke ist seit 2013 im Amt. Er folgte seinerzeit auf Anni Wilken. Die Einladung zu Ratssitzungen ist vom Rechtsamt nie beanstandet worden.

Ob Provinzposse oder ernsthaftes Problem ist der Fall „Stadthalle, Großer Saal“ so ziemlich der erste Verwaltungsvorgang, mit dem Arno Minas sich beschäftigen muss. Er ist seit Mittwoch unter anderem auch Rechtsdezernent der Stadt Wuppertal. Die Unterlagen hat er studiert, und als Rechtsanwalt kommt er „zumindest vorläufig“ zu der Rechtsauffassung, dass in der Argumentation des Oberbürgermeisters die Richtung stimmt und der Rechtsamtsleiter nicht richtig liegt. „Aber das muss selbstverständlich ordentlich geprüft werden“, sagt Minas.

In einem gibt der Rechtsdezernent seinem Amtsleiter allerdings recht. Satzungen gelten erst, wenn der Oberbürgermeister sie unterschrieben hat und sie ordentlich veröffentlicht worden sind. Auch das hat Olaf Radtke in seinem Schreiben an Andreas Mucke bemängelt. Der Oberbürgermeister hat die neue Parkgebührenordnung demnach am 29. Juni noch nicht unterschrieben gehabt. Dadurch konnte sie laut Rechtsamt am 30. Juni nicht in den Druck gehen und folglich am 1. Juli auch nicht in Kraft treten.

Angesichts der unsicheren Lage will das Rechtsamt sich nun in Sicherheit bringen. Es bittet Mucke nun unter anderem um schriftliche Bestätigung, dass er den Hinweisen und Bedenken des Rechtsamtes zu den Ratssitzungen in der Stadthalle ausdrücklich nicht folgt.

Außerdem soll der Oberbürgermeister das Rechtsamt ausdrücklich anweisen, alle Rats- und Gesellschafterbeschlüsse aus den fraglichen Ratssitzungen auszuführen. Das Rechtsamt will damit erreichen, dass Andreas Mucke die volle rechtliche Verantwortung für das übernimmt, was der Stadt aus den verkürzten Einladungen zu den Sitzungen an wirtschaftlichen und juristischen Nachteilen entstehen kann.