Geplantes Gewerbegebiet in Erkrath Bürger unterliegen bei Neanderhöhe

Erkrath. · Der Rat lehnt die Idee, die Gewerbegrundstücke per Erbbaurecht zu vergeben, ab. Die Grünen gehen gegen diese Entscheidung an.

Plakate an der Neanderhöhe unterstreichen den Willen der Bürger.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Der Rat der Stadt Erkrath hat in der Vorprüfung das geplante Bürgerbegehren „Erbbaurecht für die Neanderhöhe“ für unzulässig erklärt. Vorausgegangen waren hitzige Diskussionen, eine Sitzungsunterbrechung und Verwirrung bei der Abstimmung. Die Ratsmitglieder stimmten zunächst mit knapper Mehrheit für die Zulässigkeit der Fragestellung. Dabei kam das sogenannte „Pairing“-Zählverfahren zum Einsatz, mit dem wegen der Corona-Krise abwesender Mitglieder die Mehrheitsverhältnisse wieder hergestellt werden sollen. Weil das nicht ganz unkompliziert ist, bekamen die Mitglieder und die Antragsteller am nächsten Vormittag eine E-Mail vom Bürgermeister, in der es hieß, man habe nochmal nachgerechnet. Nun sei das Ergebnis mit 20:20 Stimmen unentschieden und die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens damit doch nicht festgestellt. Dies sorgt nun für große Empörung bei den Unterlegenen.

Ein erstes Begehren
war verhindert worden

Um die Bebauung der Neanderhöhe tobt seit Jahren ein erbitterter Kampf. Nachdem der Rat den Grundsatzbeschluss zur Bebauung mit den Stimmen der BmU gefasst und ein erstes Bürgerbegehren verhindert hatte, geht es nun um die Art der Flächenvergabe. Die Gegner der Bebauung, die auf Seiten der Bürgerschaft durch Elmar Stertenbrink, Sabine Börner und Philipp Kloevekorn vertreten werden, wollen die Fläche nach dem sogenannten „Erbbaurecht“ vergeben statt sie zu verkaufen. Die Antragsteller begründen dies damit, dass die Stadt weiterhin Eigentümerin der Fläche bliebe und sie im Falle einer Geschäftsaufgabe des zukünftigen Nutzers wieder zu Verfügung hätte („Heimfall“). Dadurch sollen Leerstände verhindert werden. Zudem würden mit dem „Erbbauzins“ regelmäßige Einnahmen an die Stadt fließen.

Kritiker sehen darin den Versuch, die Bebauung mit einem Trick doch noch zu verhindern, weil sich bei Erbbaurecht vielleicht kein Interessent melden würde. „Diese Unterstellung wird dem ernsthaften Ansinnen der Bürger nicht gerecht“, sagte Andreas Kuchenbecker (Grüne). Um Neutralität zu demonstrieren, hatte die Verwaltung den Städte- und Gemeindebund sowie ein Kanzlei beauftragt, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu prüfen.

Rechtsanwalt Rainer Schmitz von Lenz und Johlen (Köln) erklärte in der Ratssitzung, es gebe zwei „K.O.-Kriterien“: Zum einen sei die Fragestellung nicht bestimmt genug. Der Begriff „Erbbaurecht“ sei für den durchschnittlichen Bürger zu abstrakt und hätte erklärt werden müssen. Zum anderen sei die Forderung „Vergabe durch Erbbaurecht“ zu weit gefasst. Ein Bürgerbegehren ersetze einen Ratsbeschluss, aber die Verwaltung könne ihn ohne Vorgaben, was genau im Vertrag stehen soll, nicht umsetzen. Außerdem dürfe ein Bürgerbegehren nicht in ein laufendes Bauleitplanverfahren eingreifen.

Peter Knitsch (Grüne), der selbst Rechtsanwalt ist, überzeugten die Argumente nicht. Er könne nicht ausschließen, dass ein Gericht sich dem Gutachten anschließen würde, „aber zwingend ist das auf keinen Fall“. Knitsch kritisierte zudem, dass dem Gutachter nur die Fragestellung, nicht aber der Beschluss vorgelegen habe.