WZ-Vortrag in Wuppertal So kann künstliche Intelligenz Arzt und Patient nutzen
Wuppertal · Mediziner Michael Adam informierte WZ-Leser über die Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Digital fit sind jetzt die Gäste eines spannenden Vortrags des Mediziners Michael Adam. Für die Leserinnen und Leser der Westdeutschen Zeitung referierte er auf informative wie auch unterhaltsame Weise über die Bedeutung von künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen.
Wie jede Medaille, so habe auch der Einsatz der KI im Alltag der Menschen zwei Medaillen. Schon lange seien KI-basierte Verfahren etwa in der Tumordiagnostik nicht mehr wegzudenken. Die intelligente Software helfe, die Ergebnisse bildgebender Verfahren auszuwerten und so die Ärzte zu entlasten. „Es ist aber unerlässlich, dass sich die KI-basierten Diagnoseergebnisse noch einmal ein Mensch anschaut“, rückte Adam den Glauben an die Allmacht von Computersystemen und Software ins Verhältnis. Auch bei der Arbeit der Rettungsleitstelle im Kreis Borken, den er beispielhaft anführte, leiste die KI einen wichtigen Beitrag bei der Optimierung der Einsätze der Rettungskräfte und verkürze die Zeiten, bis ein Rettungsteam beim Notfall eintreffe. Der Mitbegründer des Ärztenetzwerkes „BOHRIS“ berichtete aus dem Arbeitsalltag eines Hausarztes und erläuterte die Sinnhaftigkeit der digitalen Patientenakte sowie des elektronischen Rezeptes (E-Rezept).
Erstaunt war der Mediziner, der auch im ländlichen Raum des Westmünsterlandes und im Bereich der Grenzen zu den Niederlanden aktiv war, darüber, dass Besucher der Veranstaltung darüber berichteten, dass offenbar längst nicht alle Apotheken im Tal für die digitale Rezeptbearbeitung freigeschaltet seien. „Ich würde gerne in meiner Stammapotheke meine Medikamente bekommen. Die ist aber noch gar nicht freigeschaltet“, erläuterte ein Teilnehmer und erhielt Bestätigung aus den Reihen der Teilnehmenden. Hier und da hake es gelegentlich, erläuterte Michael Adam. Schließlich müssten die Daten erst von der Praxis in die Cloud und von dort aus wieder zur Apotheke geschickt werden. Das könne schon einige Minuten dauern, das sei nicht anders als bei anderen Internetaktivitäten. Er empfahl, auch wenn das E-Rezept bearbeitet werden könne, zusätzlich nachzuhören, ob das gewünschte Medikament auch zum geplanten Zeitpunkt zur Abholung bereit liege, um sich zusätzliche Weg zu ersparen.
Einen anderen wichtigen Tipp nahm die Zuhörerschaft ebenfalls mit: „Klären sie, ob der Arzt das Rezept sofort am Ende der Untersuchung oder des Gespräches mit Ihnen auf Ihre Karte bucht oder ob er das erst am Ende des Praxistages und der Sprechstunde tut.“ Die Verfahren führten zu unterschiedlicher Verfügbarkeit der Medikamente. „Das Verfahren mit der so genannten Komfortsignatur kostet die Praxis Geld. Nicht jede Arztpraxis hat sich für dieses System entschieden. Klären Sie vorab, welches Verfahren Ihr Arzt anwendet, damit Sie nicht unnötigerweise in die Apotheke fahren“, empfahl der pensionierte Arzt den Anwesenden.
Er skizzierte auch die Vorteile, die das E-Rezept biete: Dazu gehörten die Möglichkeit, sich das virtuelle Rezept ausdrucken zu können, die Fälschungssicherheit und die Zeit- und Wegersparnis. Als äußerst wichtigen Aspekt thematisierte er die Dokumentation von Wechselwirkungen, die durch das Sammeln elektronischer Rezepte manifest würden.
Auch Ausnahmen bei der Akzeptanz von E-Rezepten listete Adam auf: So gebe es etwa für privat Versicherte und Mitglieder der Heilfürsorge, der PostB und der Bundeswehrkrankenkasse spezielle Regelungen. Auch Produkte oder Leistungen, die nicht über das E-Rezept abgerechnet werden können, erklärte der Mediziner. Dazu gehörten beispielsweise Teststreifen zur Bestimmung des Blutzuckers oder der Gerinnungsfaktoren. Für Verbandsmaterial, Insulin oder die Maßnahmen der Krankengymnastik gebe es andere Rezeptvarianten, thematisierte er die aktuelle Uneinheitlichkeit des Systems.
Im Rahmen des Vortrags besprach Mediziner Michael Adam auch Aspekte des „Bundeseinheitlichen Medikationsplans“. Probleme seien dabei, dass dieser oftmals nicht aktuell ist, dass er die Anordnungen verschiedener Therapeuten nur unzureichend dokumentiere, und eigenmächtige Modifikationen der Verordnungen durch die Patienten selbst gar nicht sichtbar seien. Auch die zusätzliche Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln oder sonstigen, frei verkäuflichen Arzneien finde sich hier nicht dokumentiert.