Sperrmüll brutal: Der Ordnungsdienst rüstet auf

Ermittlungen: Stadt plant Aufstockung des OD. Noch keine Festnahme nach Messerattacke in Wichlinghausen.

<strong>Wuppertal. Die vier Frauen und sieben Männer des städtischen Ordnungsdienstes (OD) sind Kummer gewöhnt. Trotzdem saß der Schock gestern tief. Grund: Die alltägliche Gewalt rund um den Wuppertaler Sperrmüll hat offenbar eine neue Eskalationsstufe erreicht. Wie bereits am Montag berichtet, ist am Sonntag kurz vor 18 Uhr ein 31 Jahre alter Mann am Wichlinghauser Markt hinterrücks niedergestochen worden - offenbar im Streit um Sperrmüll.

Der Mann wurde ins Krankenhaus gebracht, ist laut Polizei außer Lebensgefahr. Die Ermittlungen zu der brutalen Attacke dauern an.

Keine Frage: Die Messerstiche am Wichlinghauser Markt markieren den Tiefpunkt einer negativen Entwicklung rund ums Ärgerthema Sperrmüll.

Doch die Stadt steuert offenbar gegen. Nach WZ-Informationen ist eine deutliche Aufstockung des OD-Personals geplant. Mindestens fünf neue Mitarbeiter sollen noch in diesem Jahr die Streifendichte in der Stadt spürbar erhöhen. Die Aussicht auf eine Anstellung als Mitarbeiter des städtischen OD ist groß. Mehr als 100 Bewerbungen liegen dem Ordnungsamt vor.

Der Job ist allerdings alles andere als einfach. So gibt es schon seit geraumer Zeit die klare Anweisung an die OD-Mitarbeiter, bei Sperrmüll-Einsätzen mit stichsicheren Schutzwesten auf Streife zu gehen. Negativbeispiele der Kategorie "Sperrmüll brutal" gibt es leider jede Menge. So wurde im vergangenen Herbst in Ronsdorf ein OD-Mann von einem Sperrmüllfledderer mit Reizgas attackiert.

Tendenz Die Zahl der erwischten Sperrmüllwühler steigt. Im Jahr 2005 zählte das Ordnungsamt noch 89 Verfahren. Im vergangenen Jahr waren es bereits 156. Bei Aufstockung des OD-Personals dürften die Fallzahlen weiter steigern.

Strafe Das Wühlen im Sperrmüll wird nicht als Straftat (Diebstahl) gewertet, sondern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Ableisten von Sozialstunden scheidet damit als Bestrafung für Müllsünder aus. Einzige Sanktionsmöglichkeit: ein Bußgeld.

Tarif Sperrmüllwühler müssen mit Bußgeldern von 50 Euro, gewerbsmäßige Sucher von 200 Euro (bis zur Obergrenze von 1000 Euro für notorische Wiederholungswühler) rechnen. Nichtdeutsche Sünder müssen eine Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro hinterlegen oder ersatzweise ihr Fahrzeug abgeben.