Spielgruppen — eine Alternative zur Kita?

Wer keinen Betreuungsplatz bekommt, kann seine Kinder dennoch unterbringen.

Wuppertal. Das neue Jahr ist gerade ein paar Wochen alt, da wirft der 1. August seine Schatten voraus. An diesem Tag beginnt ein neues Kindergartenjahr. Während viele Eltern sich darüber freuen, dass ihr Zweijähriges einen der begehrten Unter-Dreijährigen-Plätze, kurz U3, erhalten wird, müssen sich andere nach alternativer Betreuung umsehen. Denn trotz aller Anstrengungen (siehe Bericht oben): Den gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. August wird die Stadt zumindest mit einem Kita-Platz wohl nicht für alle Eltern von unter Dreijährigen erfüllen können.

Eine Möglichkeit, Sohn oder Tochter trotz fehlenden Kita-Platzes in einer größeren Gruppe unterzubringen, ist die Anmeldung in einer Spielgruppe. Einige Stunden ohne Eltern zu verbringen, soziale Strukturen kennenzulernen und dabei Spaß haben, lernen in diesen Vor-Kindergärten schon die Kleinsten. Ob in einer städtischen Einrichtung, einer kirchlichen oder einer privaten — in allen Spielgruppen mit Betriebserlaubnis gibt es kindgerechte Sanitäranlagen, Wickelmöglichkeiten und geeignetes Personal.

Die Öffnungszeiten und die Preise der Gruppen sind allerdings unterschiedlich. Einige Gruppen sind nur an bestimmten Wochentagen geöffnet, andere jeden Tag. Auch das nötige Engagement der Eltern weicht erheblich voneinander ab: In manchen Gruppen müssen Mütter oder Väter regelmäßig mithelfen, andere decken den jeweiligen Betreuungsbedarf mit eigenem Personal ab.

Für Kinder ab zwei Jahren, die mindestens zwölf Stunden pro Woche in einer Spielgruppe angemeldet und davon mindestens die Hälfte anwesend sind, zahlt die Stadt bis einen Monat vor dem dritten Geburtstag einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 30 Euro an beispielsweise berufstätige Eltern. Eine Nachfrage beim Jugendamt, ob man berechtigt ist, lohnt auf jeden Fall. Einkommensgrenzen gibt es nicht.

Wer sich allgemein über Spielgruppen oder andere Formen der Betreuung für sein Kind informieren will, erhält bei den Mitarbeitern des Stadtbetriebs Kindertageseinrichtungen Auskunft. Dort werden auch Eltern beraten, die in Erwägung ziehen, ihren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz mittels Klage durchzusetzen (siehe Kasten).