Vohwinkel wehrt sich gegen Wildwuchs bei Spielhallen
Ansiedlung soll bald besser gesteuert werden können.
Vohwinkel. Sie werben mit bunter Reklame, sind über das Stadtgebiet verteilt und umstritten: Nicht weniger als drei Spielhallen gibt es allein im Vohwinkeler Zentrum an Kaiser- und Vohwinkeler Straße, dazu mindestens eine Adresse für Sportwetten. „Spielcasinos haben wir hier wirklich genug“, schimpfen Vohwinkeler, die vor Spielsucht warnen und einen Imageverlust des Stadtteils befürchten.
Jetzt wurde bekannt, dass sich ein weiterer Glücksspiel-Betrieb an der unteren Kaiserstraße niederlassen will, was bereits zu Kritik geführt hat. „Wir sind gegen weitere Spielhallen“, sagt der Vohwinkeler Bezirksbürgermeister Heiner Fragemann (SPD), und auch die Einzelhändlergemeinschaft Aktion V würde sich andere Geschäfte im Zentrum wünschen. „Das Angebot an solchen Lokalen ist längst überdimensioniert“, sagt Aktion V-Vorsitzende Erika Osenberg. Nicht nur sie fragt sich, wie viele Spielhallen ein Stadtteil verkraften kann, wann Schluss ist — und wo?
Mit dem Thema beschäftigt sich zurzeit die Stadtverwaltung. „Ein städtebauliches Rahmenkonzept ist in Arbeit“, sagt Sprecherin Kathrin Petersen. „Seit dem Frühjahr ist ein Team aus den Ressorts Stadtplanung und Bauen dabei, Kriterien zu entwickeln, um die Ansiedlung von Spielhallen künftig stadtplanerisch steuern zu können.“
Die gesetzlichen Grundlagen sehen unter anderem vor, dass es keine Spielhallen in Wohngebieten geben darf — in Mischgebieten sind sie bis zu einer bestimmten Größe zulässig. Das seit 1988 in Wuppertal geltende Konzept der sogenannten Sorgfaltszonen hatte zudem im Wesentlichen die Elberfelder und die Barmer City ausgespart. Bis Jahresende soll nun das neue Konzept erstellt sein, es hat empfehlenden Charakter. Anschließend muss die Politik entscheiden, ob entsprechende Bebauungspläne aufgestellt werden, die die Ansiedlung von Spielhallen verhindern oder einschränken.
Für die Kaiserstraße könnte das zu spät sein: Dort liegt eine Bauvoranfrage für einen weiteren Betrieb vor, und laut Stadt muss innerhalb von drei Monaten über ihn entschieden werden. Da es für Vohwinkel aber keinen Bebauungsplan gibt, der eine solche Nutzung untersagen würde, und auch der Mindestabstand von 100 Metern zur nächsten Spielhalle eingehalten wird, dürfte das Ansinnen voraussichtlich positiv beschieden werden.