Ruine Am Vorderdoht Streit um die Schrottimmobilie: Das Land Hessen legt Berufung ein

Streit mit Cronenberger Rentner wird vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf fortgesetzt.

Foto: Anna Schwartz

Wuppertal. Einen Tag vor dem Ablauf der Frist hat das Land Hessen Berufung gegen die Verurteilung durch das Wuppertaler Landgerichts im Verfahren gegen den Cronenberger Wolfgang Wilbert eingelegt. Nun wird sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem kuriosen Streit um die Schrottimmobilie Am Vorderdohr 44 beschäftigen müssen.

Das Landgericht hatte das Land Hessen als Eigentümer der Ruine Am Vorderdoht dazu verpflichtet, zur Abwendung von Gefahren Vorkehrungen zu treffen soweit das benachbarte Grundstück von Wolfgang Wilbert gefährdet ist. Außerdem wurde dem Land Hessen auferlegt, Beeinträchtigungen durch Gerüche und Ungeziefer zu unterlassen.

Wolfgang Wilbert ist entsetzt darüber, dass das Land Hessen das Urteil nicht akzeptiert. „Ich könnte das Urteil vollstrecken lassen, aber nur gegen eine Sicherheitsleistung von 10 000 Euro, die habe ich als Rentner nicht“, sagt Wilbert. Er hatte vor zwei Jahren die Stadt Wuppertal um Hilfe gebeten, weil das Nachbarhaus vor sich hin gammelte. Die Stadt gab dem Technischen Hilfswerk den Auftrag, das Gebäude zu sichern. Das THW riss den Giebel ein und hinterließ einen Trümmerhaufen. Das Land Hessen, dem das Gebäude aus dem Erbe eines in Hessen verstorbenen Wuppertalers zugefallen ist, weigert sich, das Grundstück aufzuräumen, mit der Begründung, der Steuerzahler dürfe nicht unnötig belastet werden.