Wuppertal Glücksspielstaatsvertrag: Schonfrist für Spielhallen läuft aus

Der Glücksspielstaatsvertrag soll ab dem 30. November 2017 umgesetzt werden. Das wird so manches Straßenbild verändern.

Foto: Anna Schwartz

Wuppertal. Gut 70 Spielhallen und knapp 40 Wettbüros gibt es in Wuppertal. Die Berliner Straße in Oberbarmen und die Gathe in Elberfeld sind die besten Beispiele dafür, dass der bereits 2012 verabschiedete Glücksspielstaatsvertrag zur Eindämmung von Spielhöllen und Daddelbuden noch nicht umgesetzt worden ist. Das soll ab dem 30. November 2017 anders werden, denn dann endet auch in Wuppertal die Schonfrist für die Betreiber.

Mindestens 350 Meter Abstand müssen laut der Anordnungen des Glücksspielstaatsvertrags zwischen zwei Spielhallen liegen. Alle Betreiber werden im kommenden Jahr einen neuen Antrag auf eine glücksspielrechtliche Erlaubnis stellen müssen. „Das Ordnungsamt bereitet die Anträge bereits vor“, sagt Oberstadtdirektor Johannes Slawig. Er geht davon aus, dass die Zahl der Spielhallen und Wettbüros zurückgehen wird und Ballungen wie auf der Gathe oder an der Berliner Straße aufgelöst werden können.

Der Staatsvertrag, gegen den eine Reihe von Betreibern bundesweit Klage eingereicht hatten, sieht zudem eine Beschränkung der Werbung und eine Verbesserung des Jugendschutzes vor. Verboten sind demnach auch Mehrfach-Spielhallen unter einem Dach.

Mit der Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes von 18 auf 20 Prozent vom Einspielergebnis hat die Stadt zum Jahreswechsel an der Steuerschraube gedreht. „Das ist nach unserer Einschätzung das Maximum, das wir rechtssicher erheben können. Einige andere Städte trauen sich da noch mehr“, sagt Johannes Slawig. Doch mit höheren Steuern alleine lässt sich die Branche nicht schocken. Von einem Aussterben der Spielhallen kann keine Rede sein. Von 891 Spielgeräten 2014, ging die Zahl auf 866 (2015) und 819 (2016) in Wuppertal lediglich um zehn Prozent zurück.

„Die Erdrosselung der Branche, wie sie die Betreiber beklagen und als Argument gegen den Glücksspielstaatsvertrag anführen, hat nicht stattgefunden“, sagt Johannes Slawig. Dass weiterhin mit der Spielsucht vieler Menschen gute Geschäfte gemacht werden, drückt sich in den Steuereinnahmen der Stadt aus. 5,6 Millionen Euro kassierte sie über die Vergnügungssteuer aus dem Erlös der Spielgeräte im Jahr 2014. 6,5 Millionen Euro waren es sogar im folgenden Jahr, und mit einer Einnahme in ähnlicher Höhe wird auch für das laufende Jahr gerechnet, denn bis zum 3,1 Juli belief sich die Summe bereits auf 4,7 Millionen Euro.

„Grundsätzlich kann man nach Expertenmeinung davon ausgehen, dass ein Automat einen Spielsüchtigen produziert“, so die Einschätzung der Verwaltung. Die Stadt muss ab dem kommenden Jahr zwar mit niedrigeren Steuereinnahmen rechnen, dürfte aber auf der anderen Seite auf lange Sicht Ausgaben für Süchtige einsparen, die ihr Hab und Gut bereits verspielt haben und in der privaten Insolvenz gelandet sind. Die Zahl der pathologischen Spieler in der Stadt dürfte zwischen 700 und 3500 Personen liegen — je nachdem, welche Studie zugrunde liegt.

Mit der Einführung einer Wettbürosteuer hat die Stadt einen weiteren Beschluss zur Eindämmung der Szene gefasst. Nach aktuellen Berechnungen werden in diesem Jahr erstmals 50 000 Euro an Steuern eingenommen. „Damit haben wir einen kleinen Beitrag geleistet“, sagt Slawig.