Kündigung Adolphe Binder bleibt bei Klage gegen Kündigung

Wuppertal · Kein Güterichterverfahren - dieses würde nicht ergebnisoffen verlaufen.

Adolphe Binder.

Foto: Schwartz, Anna (as)

Adolphe Binder klagt weiter gegen ihre Kündigung. Die Intendantin des Tanztheaters Wuppertal Pina Bausch lehnt damit das vom Arbeitsgericht bei einem Gütetermin vor zwei Wochen vorgeschlagene richterliche Mediationsverfahren ab. Während die Stadt sich mehrfach für das Verfahren ausgesprochen hat, stimmte Binder am Dienstagnachmittag nicht zu. In einer Pressemitteilung begründete sie dies damit, dass die Verantwortlichen „durch mehrere Erklärungen gegenüber den Medien“ klargemacht hätten, „in ein Güterichterverfahren nicht ergebnisoffen“ einzutreten und ihre Rückkehr auf ihren Arbeitsplatz „kategorisch ausgeschlossen“ hätten. Aufgrund dieser Haltung sehe sie keinen Sinn in einem Güterichterverfahren.

Des weiteren erinnert die 49-Jährige an ihre Leistungen während ihrer einjährigen Intendanz und wiederholt ihre Vorwürfe. So habe sie das Tanztheater, das neun Jahre „hervorragend verwaltet, aber eben nur verwaltet“ worden sei, mit neuen, sinnhaften Strukturen aufbauen wollen. Basis für notwendige Gestaltungsspielräume einer Intendantin. Der ihr „zugesicherten Alleinverantwortung in allen künstlerischen Fragen“ sei aber ein „letztendliches Entscheidungsrecht der Geschäftsführung“ gegenübergestanden. Der daraus entstandene Konflikt sei nicht geklärt worden. Eine gemeinsame Theaterleitung habe es nie gegeben.

„Trotz der widrigen Umstände habe ich meine Pflichten als Intendantin vollständig und gerne erfüllt“, führt Binder fort und nennt die zwei Uraufführungen, die „weltweit Beachtung“ gefunden hätten und dem Tanztheater auch in Zukunft erlaube, „seine Ausnahmeposition unter den weltweiten Tanztheatern“ zu behaupten.

Der Kündigungsvorwurf „Nichterstellung des Spielplans“ schließlich sei schon dadurch widerlegt, dass die Saison mit Aufführungen in Wuppertal und Berlin eröffnet worden sei - Ergebnis ihrer fruchtbaren künstlerischen Arbeit.

Nun muss das Arbeitsgericht   einen Verhandlungsterrmin festlegen.