Das Urteil ist gemäß § 27 Jugendgerichtsgesetz (JGG) eine Art letzte Warnung an den Fahranfänger: Wenn sich der 19-Jährige in den kommenden zwei Jahren straffrei führt, sieht das Amtsgericht von einer Verurteilung ab. Als Auflage muss der junge Wuppertaler 150 Arbeitsstunden ableisten und an einem Verkehrskurs teilnehmen. Das Gericht verhängte zudem eine zweijährige Führerscheinsperre.
Laut Anklage hatte der 19-Jährige am 15. Juli 2011 wegen seines hohen Tempos an der Kreuzung Morianstraße/Kipdorf angesichts einer Rot zeigenden Ampel nicht mehr rechtzeitig bremsen können und verursachte deshalb einen Auffahrunfall. Dabei gab es mehrere Verletzte und drei demolierte Autos. Ein Sachverständiger bestätigte am Donnerstag die hohe Geschwindigkeit, mit der der Unfallwagen damals unterwegs war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. spa