Bergische Wirtschaft Wenn das Geschenk kein Volltreffer war
Wuppertal · Die Wuppertaler Verbraucherschützer geben Tipps für den Umtausch unerwünschter Gaben.
Die begehrte Smart-Watch versagt von vornherein ihre multimedialen Dienste, der kabellose Bluetooth-Kopfhörer wird gleich doppelt ausgepackt, SOS-Päckchen mit Schlips, Oberhemd und Socken erfreuen manches Männerherz nur scheinbar. „Was ausgepackt auf dem Gabentisch nicht gefällt, kann nicht immer umgetauscht werden. Vielfach kommt es darauf an, ob der Verkäufer im Laden gnädig gestimmt ist“, erklärt Marlene Pfeiffer von der Verbraucherzentrale NRW. Rund um Reklamation und Umtausch unliebsamer Gaben nach dem Weihnachtsfest gibt die Verbraucherzentrale folgende Tipps.
Umtausch: Trifft das Geschenk partout nicht den Geschmack oder lag es gleich zweimal unter dem Weihnachtsbaum, haben Käufer keineswegs automatisch ein Recht, das Präsent umzutauschen. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Reklamation: Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, also die Spielekonsole streikt oder der Reißverschluss an der Ski-Jacke klemmt, haben Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Denn beim Kauf besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche wegen eines Mangels beim Händler geltend zu machen.
Rechte des Händlers: Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis der fehlerhaften Ware zurückerhält oder mindern kann, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.
Vorteile für Kunden: Kommt es wegen des Mangels zum Streit, muss der Händler innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf nachweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging.
Gutschein: Wer mit einem Gutschein beschenkt wurde, muss darauf achten, wann die Einlösefrist endet. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.
Kauf im Internet: Wurde das Präsent im Internet gekauft, ist die Rückgabe einfacher. Fast jeder im Internet geschlossene Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Widerrufen und die Ware zurückschicken kann man auch, wenn einem der Artikel nicht gefällt. Wichtig ist aber, dass die Widerrufsfrist an den Weihnachtsfeiertagen noch nicht abgelaufen ist.
Mehr Informationen bei der Verbraucherzentrale in Wuppertal unter Telefon 69375801 oder online: