Vorträge: „Tatort Wissenschaft“

Ringvorlesung wird diesen Mittwoch um 18 Uhr fortgesetzt.

Wuppertal. Die Problematik wissenschaftlichen Fehlverhaltens steht im Fokus der fünfteiligen Ringvorlesung zum Thema „Tatort Wissenschaft: Ist wissenschaftliches Fehlverhalten unvermeidbar?“, die im Wintersemester an der Bergischen Universität stattfindet. An diesem Mittwoch wird die Reihe mit einem Vortrag von Prof. Klaus Fischer fortgesetzt, der über die Grauzonen der Wissenschaftspraxis spricht. Beginn ist um 18 Uhr im Hörsaal 28 auf dem Campus Grifflenberg (Gebäude I, Ebene 13, Raum 71), Gaußstr. 20.

Im Rahmen des Kolloquiums Wissenschaftsgeschichte und Wissenschaftsphilosophie hatte Prof. Volker Remmert die Vortragsreihe mit dem Thema: „Foppen, Fälschen und Frisieren? Zur Geschichte wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Neuzeit“ eröffnet. Dass die Thematik nicht erst seit den in der jüngeren Vergangenheit erhobenen Plagiatsvorwürfen gegenüber Politikern besteht, zeigte sein Exkurs zu Hipparch, Galilei oder Newton.

Erste Überlegungen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten veröffentlichte der englische Mathematiker Charles Babbage 1830 mit „Reflections on the Decline of Science in England“ und zeigte in vier Kategorien wie Forschungsresultate geschönt werden. Das Problem des Hoaxing (Foppen) veranschaulichte Remmert am Beispiel der Gioenia Sicula, einer ausgedachten Schalenamöbe. Forging (Fälschen) Erfinden von Daten oder Phänomenen, Cooking (Frisieren) Auslassen von Daten und Trimming (Manipulieren) Hinbiegen von Daten sind eng damit verbunden.

Plagiat oder nicht, auch bei dem Streit über die Infinitesimalrechnung zwischen Gottfried Wilhelm Leibniz und Isaac Newton ging es um diese Frage. Die Fälle der Krebsforscher Friedhelm Herrmann und Marion Bracht, denen 1997 vorgeworfen wurde, jahrelang gefälschte Daten veröffentlicht zu haben und des Physikers Jan Hendrik Schön, der 2002 einen weiteren Skandal wegen gefälschter Forschungsergebnisse auslöste, führte Remmert zur Problematik der Ahndung, denn das Fälschen wissenschaftlicher Daten ist an sich nicht strafbar.

Herrmann und Bracht landeten daher unter anderem wegen Anstellungsbetrug vor Gericht, Schön verlor wegen unwürdigen Verhaltens seinen Doktortitel. Seit 1999 gibt es Ombudsstellen an den Universitäten zur Sicherung der wissenschaftlichen Praxis. „Der Blick auf die allgemeinen Phänomene wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist wichtig“, erklärte Remmert.

Für den 29. Januar um 18 Uhr (Hörsaal 28, (Gebäude I, Ebene 13, Raum 71) die Abschlussdiskussion geplant, an der Uni-Rektor Prof. Lambert T. Koch, Prof. Wolfgang Löwer (Bonn) und Prof. Martin Ohst, Ombudsmann an der Bergischen Universität, teilnehmen. Das Thema lautet: „Tatort Wissenschaft - Ist wissenschaftliches Fehlverhalten unvermeidbar?“

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