Barmen Werther Brücke: Vergewaltigung war nur vorgetäuscht

Wuppertal. Die Vergewaltigung an der Werther Brücke ist aufgeklärt: Das 16-jährige Mädchen hat am Dienstag zugegeben, dass die Tat nur vorgetäuscht war. Grund seien private Probleme gewesen.

Foto: Uwe Schinkel

Die Ermittler werden die Gründe nun aufarbeiten. Das hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch bekannt gegeben.

Das mutmaßliche Opfer und ihre vier Mittäterinnen gingen professionell vor, um die Sexualstraftat vorzutäuschen, schildert Oberstaatsanwalt Wolf-Tilmann Baumert: Das Opfer hat an ihrer Schule chemische Drogen in Tablettenform gekauft, um sich selbst zu betäuben. Mit ihren Freundinnen hat sie sich Verletzungen zugefügt, die auf die Sexualstraftat hinweisen sollten. Auch haben die Täterinnen den Tatort, einen Spielplatz, und die Kleidung des Opfers so präpariert, dass die Ermittler von einer Sexualstraftat ausgehen mussten. Eine der Freundinnen mimte eine Zeugin, die die Polizei rief.

Die Legende des Opfers ging folgendermaßen: Sie habe am 14. Januar ihre Wohnung verlassen, um zur Schwebebahnhaltestelle „Werther Brücke“ zu gehen. Auf dem Weg wurde sie von einem Täter betäubt. auf dem Spielplatz Werther Brücke wurde sie dann von einer Zeugin, einer Autofahrerin, gefunden.

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten nach dem gemeldeten Delikt die Ermittlungskommission „Werther Brücke“ gegründet. Die Verletzungen, die sie sich selbst zugefügt hatte, ließen selbst die Ärzte glauben, dass sie Opfer einer Sexualstraftat geworden ist. Die Kriminalbeamten deckten während der Vernehmungen und der Auswertung zahlreicher Spuren Widersprüchlichkeiten in den Aussagen der 16-Jährigen und ihrer vier Freundinnen auf, am Dienstag kam die Wahrheit ans Licht. Grund für die Tat seien private Probleme der 16-Jährigen. Die Ermittler werden nun die Hintergründe der Tat aufdecken.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat wurde gegen alle fünf Teenagerinnen eingeleitet. Oberstaatsanwalt Baumert kann nicht sagen, welche Strafe bei einer Verurteilung drohen: Es wird das Jugendstrafrecht angewandt, bei dem nicht die Bestrafung der Tat sondern die Erziehung des Täters im Vordergrund steht. Die Richter haben dementsprechend viel Spielraum die jungen Menschen zu verurteilen.