Verbrauchertipp Patientenverfügung: Wichtig im Ernstfall
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was beim Verfassen des Dokuments zu beachten ist.
Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter — jeder Mensch kann plötzlich oder schleichend in eine Situation geraten, die ihm seine Eigenständigkeit nimmt. Angehörige, Ärzte oder Gerichte müssen in einem solchen Fall im Namen eines kranken oder sterbenden Menschen die weitere medizinische Behandlung festlegen. „Mit einer Patientenverfügung und einer zusätzlichen Vorsorgevollmacht kann für den Ernstfall festgelegt werden, wer als Bevollmächtigter auftreten soll“, so Angelika Thalmann von der Verbraucherzentrale in Wuppertal.
Was drinstehen muss: Je konkreter Wünsche für möglichst viele Behandlungssituationen formuliert werden, umso sicherer ist, dass der so geäußerte Wille auch befolgt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung im Juli letzten Jahres deutlich gemacht. Ein allgemein geäußerter Wunsch, keine lebensverlängernden Maßnahmen im Ernstfall vorzunehmen, reicht demnach nicht aus. Stattdessen sollte in einer Patientenverfügung eindeutig aufgelistet sein, welche medizinischen Handlungen etwa im Fall von Todesnähe, unheilbarer Erkrankung im Endstadium, Hirnschädigungen, Koma oder fortgeschrittener Demenz erfolgen beziehungsweise unterlassen werden sollen.
Wer medizinisch beraten kann: In der Regel sind Laien jedoch überfordert, sich verschiedene lebensbedrohliche Behandlungssituationen und mögliche Folgen vorzustellen. Sinnvoll ist deshalb beizeiten ein ausführliches Gespräch am besten mit dem eigenen Hausarzt zu führen. Wie die Form richtig gewahrt wird: Jede Verfügung sollte eigenhändig aufgesetzt werden. Vorgedruckte Formulare lassen kaum Spielraum für die individuelle Situation und persönliche Wünsche. Eine unbeteiligte dritte Person, beispielsweise ein Arzt, kann mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass die Verfügung aus freiem Willen und in vollem Bewusstsein über die Tragweite verfasst wurde.
Wie eine Patientenverfügung bei Bedarf berücksichtigt wird: Patientenverfügungen sollten idealerweise mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung gekoppelt werden. So kann eine Person des Vertrauens bestimmt werden, die im Ernstfall im Sinne des betroffenen Patienten entscheiden kann.
Was vorsorglich sinnvoll ist: Angehörige oder Ärzte sollten rechtzeitig darüber informiert werden, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Um im Ernstfall Entscheidungen zu treffen, die den Vorstellungen des Betroffenen entsprechen, sollte das Original-Dokument griffbereit sein.
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