Fitness-Studios: Verträge genau überprüfen

Kunden sollten sich nicht zu lange binden, auch wenn dadurch die Monatsbeiträge sinken.

In Fitness-Studios werden schlaffe Muskeln gestärkt, die Kondition trainiert und die Figur in Form gebracht — zu teilweise stolzen Monatsbeiträgen. Viele Studiobetreiber versuchen außerdem, Fitness-Fans durch lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden. Vertragliche Vereinbarungen über die sportliche Betätigung haben jedoch vielfach rechtlich keinen Bestand. So versuchen Betreiber etwa oft, ihre Schadenshaftung auszuschließen, wenn Wertgegenstände wegkommen oder ein Unfall an den Geräten passiert. Ein Studio muss zwar nicht für alle Schäden des Kunden aufkommen. „Es darf aber auch nicht die Verantwortung komplett von sich weisen“, erklärt Sabine Spielmann von der Verbraucherzentrale in Wuppertal. Sie gibt daher folgende Tipps:

Sorgfältiger Check vor Unterschrift: Wer Mitglied in einem Fitness-Studio werden will, sollte vorher Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge checken und vergleichen. Viele Studios bieten zum Kennenlernen ein kostenloses Probetraining an. Bevor Hobbysportler einen Vertrag unterschreiben, sollten sie den Text und vor allem das Kleingedruckte gründlich prüfen. Im Optimalfall wird das Vertragsdokument zum Lesen mit nach Hause genommen.

Verbrauchertipp

Vertragslaufzeit: Die meisten Verträge in Fitness-Studios werden für eine feste Dauer abgeschlossen. Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist hierbei zulässig. Die längere Treue wird oft mit einem niedrigeren Monatsbeitrag belohnt. Wer jedoch flexibel bleiben möchte, sollte sich nicht zu lange binden. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich meist automatisch um einen bestimmten Zeitraum. Weitere sechs Monate sind hierbei in Ordnung, zumindest bei einem moderaten Monatsbeitrag.

Kündigung: Freizeitsportler müssen ihre Zahlungsverpflichtung meist bis zum Ende ihrer Vertragslaufzeit durchhalten — egal ob sie trainieren oder pausieren. Eine frühere Kündigung ist häufig nur bei unwirksamer Laufzeit oder unzumutbarer Kündigungsfrist möglich. Wer nach Vertragsschluss ernstlich und dauerhaft erkrankt, kann den Vertrag — mit ärztlichem Attest — außerordentlich beenden. Der Arzt braucht hierzu nur die Sportunfähigkeit ohne Angabe der Erkrankung zu bescheinigen. Kunden sollten in einem solchen Fall innerhalb von zwei Wochen kündigen — entscheidend ist bei diesem Schritt das Eingangsdatum beim Studio. Sinnvoll ist eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, oder man lässt sich den Empfang direkt vom Studio auf dem Schreiben bestätigen. Die Verbraucherzentrale NRW e. V. will die Praktiken der Studios außerdem genauer unter die Lupe nehmen. Weiterführende Informationen gibt es im Internet.

www.verbraucherzentrale/ fitnessstudios