Großflächiger Einzelhandel sei an dieser Stelle nun einmal nicht erlaubt, hieß es seitens des Landes.
Nun scheiterte offenbar auch ein Sportartikel-Geschäft mit dem Vorhaben, sich dort auf einer Verkaufsfläche von 10.000 bis 12.000 Quadratmetern zu präsentieren. Mittlerweile gibt es eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Stadt, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft und des Maklernetzwerks, die genau ausloten soll, was an diesem Standort überhaupt baurechtlich funktioniert und was nicht.
Denn auch Überlegungen, dort ein ähnliches Konglomerat (allerdings architektonisch hochwertiger) wie auf dem Frowein-Gelände zuzulassen scheiterten. Geplatzt ist der Plan, weil die Zuwegung von der B7 nicht erlaubt ist. Diese Zuwegung liege zu nahe an der Kreuzung, hieße es und könne allenfalls für eine Tankstelle taugen, nicht aber für das komplette Gelände. Auf dem hätten im konkreten Anliegen eines Investors noch unter anderem ein Reifenhändler, ein Fast-Food-Anbieter und ein Discounter Platz gefunden.